Findok · EAS-Auskünfte
EAS 768
Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/95vom 27.11.1995
Wortlaut laut Findok
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des
Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches
unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch
wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen
Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen
Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn
derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer
deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der
Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in
Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe
Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer
internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen.
Es besteht die Möglichkeit, bereits vor
Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO
gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag
müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen
Vermögenswerte genau präzisiert werden.
27. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Steuerentlastung§ 48 BAOLiegenschaftsvermögenBeteiligungSchenkungssteuerbefreiungsubject-to-tax-Klausel
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/22-IV/4/95
- Stammnummer
- 16832
- Gültig
- 27.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF