In EAS 1622 wurde eine österreichisch-deutsche Verständigung zitiert, die folgenden Wortlaut hat: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens…
…grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles dafür…
…Grunde legen, den der erstgenannte Staat als Erlös angenommen hat". Es ist daher die Auskunft des österreichischen Finanzamtes insoweit richtig, dass dann, wenn der "erstgenannte Staat" (hier: die Schweiz) nach seinem innerstaatlichen Recht Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen nicht besteuert und daher keinen "Erlös angenommen hat", aus…
…Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der Zuzugsstaat hierbei verpflichtet, als Anschaffungskosten der Beteiligung jenen Betrag heranzuziehen, den der Wegzugsstaat - bei Vornahme einer Wegzugsbesteuerung im Wegzugsjahr - als Erlös angenommen hat. Durch diese Verknüpfung sollte sichergestellt werden, dass der gesamte Wertzuwachs in den beiden Staaten anteilig besteuert…
…Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt, ist daher umsatzsteuerlich der Kartenerlös nicht als Umsatz des inländischen Unternehmens…
…Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz…
…Betriebstätte, ist die Türkei gem. Artikel 7 DBA-Türkei nicht berechtigt, die erzielten Erlöse einer Besteuerung zu unterziehen. Da in einem solchen Fall auch keine "Bauausführung unter 6 Monaten" für das österreichische Unternehmen vorliegt (die Bauausführung obliegt dem türkischen Unternehmen), kann auch aus Artikel 14…
…wird analog im Bankgeschäft die Spanne zwischen den Erlösen für das Verleihen von Geldkapital und den Kosten für die Beschaffung des Geldkapitals einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des der 25%-Klausel zugrunde liegenden Rohgewinnes darstellen. Eine von den vorstehenden Überlegungen abweichende Auslegung könnte nur nach…
…von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR…
…Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz…
…da in beiden Fällen die Erlöse im Gegenzug für die Abgabe der Gesellschaftsanteile erzielt werden. Die Problematik ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche erörtert worden und hat zu folgender Verständigungsvereinbarung geführt : "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar…
…3 Abs. 2 DBA-Israel vorgesehen ist, würde das Besteuerungsrecht Österreichs nicht erlöschen, wenn nach dem Recht solcher Staaten nur die in den DBA-Partnerstaat überwiesenen oder dort in Empfang genommenen Einkünfte der Besteuerung unterliegen. In jenen Fällen, in denen einerseits nach inländischem Steuerrecht Steuerabzugspflicht…
…infolge des Haltens einer Auslandsbeteiligung bereits im Wegzugsjahr nach inländischem Recht untergegangen ist. Es kann daher durch den Tod und den damit verbundenen Erbübergang dieses bereits im Wegzugsjahr erloschene Besteuerungsrecht nicht nochmals "verloren" gehen. Wenn aber das DBA-Schweiz den "Verlust eines Besteuerungsrechts" als Bedingung…
…Auftragsproduktion"), dann wäre es jedenfalls verfehlt, die Erlöse aus dem Stromverkauf dem deutschen Betriebstättenteil nur deshalb zuzurechnen, weil sich das Maschinenhaus mit den stromerzeugenden Turbinen und Generatoren sowie den Schalt- und Steuerungsanlagen auf deutschem Staatsgebiet befindet und auf österreichischem Staatsgebiet lediglich die Wehranlagen existieren. Denn…
…Aufgliederung (VwGH 24.11.1999, 94/13/0233). Sollten die indischen Kunden unter Berufung auf Anordnungen der indischen Abgabenbehörden Beträge einer Abzugsbesteuerung unterziehen, die aus österreichischer Sicht Erlöse aus einem Produktverkauf, aus indischer Sicht aber Vergütungen nach Artikel 12 darstellen, und sollte solcherart eine geschäftsstörende…
…Steuerfreistellung verpflichtet; diese Steuerfreistellungsverpflichtung würde nur dann erlöschen, wenn Arbeitgeber des österreichischen Monteurs während der 166 Tage die deutsche Firma wäre. Ein Arbeitgeberwechsel liegt aber offensichtlich weder formal noch auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vor; es dürfte daher auch kein Anwendungsfall des Erlasses AÖF Nr. 87…
…im Eigentum einer operativen deutschen Kapitalgesellschaft steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die deutsche Muttergesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge in Deutschland…
…Kapitalgesellschaften des EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge…