…2001). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt auch Rückwirkung auf die Einstufung eines "planenden Baumeisters". Nach der Verwaltungspraxis im Jahr 1969 wurde der "planende Baumeister" noch als Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR 2000 Rz 5214 ersichtlich ist, hat erst ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1978…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…Nr. 281/1989; der Umstand, dass dieser Erlass vom VfGH aufgehoben wurde, berührt nicht seine inhaltliche Aussage über das Ergebnis des Verständigungsverfahrens; denn die Erlassaufhebung erfolgt bloß aus Formalgründen wegen mangelnder Kundmachung im BGBl.). Allerdings ist im Bereich der Krankenfürsorge bekannt, dass andere Staaten, wie…
… 94a EStG. Das Ergebnis des Zusammenwirkens dieser Bestimmungen, demzufolge ein völlig steuerfreier Transfer von Auslandsgewinnen durch Österreich möglich ist, entspricht der Konzeption des österreichischen Steuersystems in Bezug auf rein innerösterreichische Gesellschaftsverschachtelungen, wo ebenfalls die in den Händen einer Konzerngesellschaft erzielten und dort versteuerten Gewinne steuerfrei…
…Grund eines Lizenzvertrages, der unmittelbar mit der österreichischen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, Lizenzgebühren an diese zu zahlen, so muss daher das Ergebnis des Verständigungsverfahrens abgewartet werden, um beurteilen zu können, ob Griechenland diesfalls die Lizenzgebühren der Quellenbesteuerung unterwerfen darf oder nicht. 2. November 2005 Für…
…Technisch wurde dieses Ergebnis durch Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft herbeigeführt. Hat daher eine französische Muttergesellschaft A die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft im Jahr 1 um 100 erworben und wird sie im Jahr 5 auf die französische Gesellschaft B verschmolzen…
…Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind (BMF-Erlass vom 18.01.1986, B 218/1/2-IV/4/85). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens ist…
…In einem solchen Fall wäre im Ergebnis die Gage des britischen Künstlers nicht mit österreichischer Abzugssteuer vorbelastet. Komplikationen könnten allerdings dann eintreten, wenn im Rückerstattungsverfahren seitens des österreichischen Finanzamtes der beantragte Rückerstattungsbetrag im Kompensationsweg um eine Abzugssteuerschuld der deutschen Gesellschaft "B" für die von "B…
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…
…Steuer begehrt, dann wird diese Anrechnung jedenfalls mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Denn nach den für die Auslandssteueranrechnung maßgebenden Grundsätzen darf durch die Anrechnung von Auslandssteuern kein besseres Ergebnis erzielt werden, als bei völliger Steuerfreistellung des Auslandsgeschäftes. 31. Oktober…
…zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Kausalitätsprinzip das Besteuerungsrecht Deutschlands gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland anzuerkennen ist. Vorsorglich wurde die Anerkennung dieser Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite davon abhängig gemacht, dass Deutschland die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet…
…Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt. Sollte auf deutscher Seite die Sachverhaltsbeurteilung zu dem Ergebnis führen, dass nach dem Liquidationsbeschluss, sonach nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des…
…keiner österreichischen Steuerleistung, so dass keine inländische Steuer zur Verfügung steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden kann. Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden wäre. 14. Dezember 1994…
…wird. Die Progressionsvorbehaltsberechnung unterscheidet sich damit im Bereich der Erbschaftsbesteuerung im Ergebnis nicht von jener im Bereich der Einkommensbesteuerung; in keinem der beiden Rechtsbereiche entfaltet die ausländische Steuer eine progressionsmindernde Wirkung : bei der Erbschaftsbesteuerung infolge der DBA-Derogationswirkung, bei der Einkommensbesteuerung infolge des Abzugsverbotes des …
…nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt. Es sind daher weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das…
…aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich mit der Beurteilung dieser Fragen in einem (reziproken) ungarischen Fall bereits EAS 2895 befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Mietrechtsveräußerungen von Artikel 13 Abs…
…dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit der Vorgangsweise anderer Staaten gefolgt werden. In diesem Fall würde gleichsam auf pauschale Weise ein Ergebnis herbeigeführt, das der Verlagerung der kostenverursachenden Funktionen und Risiken Rechnung trägt. Für die steuerliche Anerkennung der Systemumstellung…
…findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berücksichtigung dieser Alt-Verluste entgegen. Vom Ergebnis her betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen sollte, alle formal bereits rechtskräftigen…
…wäre, m.a.W. wenn in wirtschaftlicher Betrachtung die Umgründungsaktion im Ergebnis genauso einem freiwilligen Verzicht auf die Verlustverwertung im Ausland gleichkommt, wie die Unterlassung eines nach ausländischem Recht möglichen Verlustverwertungsantrages. 05.Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet aber Österreich nicht von der in Artikel 23 Abs. 2 des neuen Abkommens eingegangenen Verpflichtung, bei indischen Zinsen die Doppelbesteuerung im Anrechnungsweg zu beseitigen. Da die indische Quellensteuer die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigt, führt dies im Ergebnis dazu…