Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2546
Erbübergang des Anspruches auf den Liquidationserlös einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0291-IV/4/2004vom 28.12.2004
Wortlaut laut Findok
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen
Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich
ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf
den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich
ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran
Österreich zu, wenn der Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel
5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt.
Sollte auf deutscher Seite die Sachverhaltsbeurteilung zu
dem Ergebnis führen, dass nach dem Liquidationsbeschluss, sonach nach dem
Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die
gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des
Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann
wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des
Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem
Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das
Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland
zusteht.
28. Dezember
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0291-IV/4/2004
- Stammnummer
- 20825
- Gültig
- 28.12.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF