Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3050
Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/2009vom 24.03.2009
Wortlaut laut Findok
Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn
ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach
seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des
Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037
befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Kausalitätsprinzip
das Besteuerungsrecht Deutschlands gemäß Artikel 15 Abs. 1
DBA-Deutschland anzuerkennen ist.
Vorsorglich wurde die Anerkennung dieser
Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite davon
abhängig gemacht, dass Deutschland die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15
Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige
abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb
auf Grund des DBA die Besteuerung
unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich
gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur
Steuerbefreiung verpflichtet (ebenfalls EAS 3037).
Ordnet daher Deutschland in einem solchen Fall - anders als
im Fall der EAS 3037 - die Abfindung dem Artikel 21 Abs. 1 des Abkommens zu,
ergibt sich für Österreich aus dem Abkommen keine
Steuerfreistellungsverpflichtung.
Bundesministerium für
Finanzen, 24. März 2009
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 21 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 28 Abs. 1 lit. a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0674-IV/4/2009
- Stammnummer
- 40090
- Gültig
- 24.03.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF