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104 902 Treffer402 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988). Rz 1108: Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub sind aufzuteilen. Soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, sind sie…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

…nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-D Deutschland zu, weil der Anspruch auf diese Abfindung durch die in Deutschland geleistete Arbeit erwirtschaftet worden ist…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie erst nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese…

UFSL RV/0433-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2005

…2. Schenkungen unter Lebenden, 3. Zweckzuwendungen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Der Gesetzgeber knüpft somit an den zivilrechtlichen Tatbestand an. Gemäß § 551 ABGB ist derjenige, der über…

UFSL RV/0432-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…2. Schenkungen unter Lebenden, 3. Zweckzuwendungen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Der Gesetzgeber knüpft somit an den zivilrechtlichen Tatbestand an. Gemäß § 551 ABGB ist derjenige, der über…

UFSL RV/0431-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…2. Schenkungen unter Lebenden, 3. Zweckzuwendungen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Der Gesetzgeber knüpft somit an den zivilrechtlichen Tatbestand an. Gemäß § 551 ABGB ist derjenige, der über…

UFSL RV/0430-L/02Schenkungssteuerpflicht für Abfindungen, die für einen Pflichtteilsverzicht geleistet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…2. Schenkungen unter Lebenden, 3. Zweckzuwendungen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Der Gesetzgeber knüpft somit an den zivilrechtlichen Tatbestand an. Gemäß § 551 ABGB ist derjenige, der über…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von…

EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte Abfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen Besteuerung und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

…dann spricht viel dafür, dass die Abfindungssumme nicht Artikel 16, sondern Artikel 21 des Abkommens unterstellt wird. Allerdings wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht (Hinweis auf EAS 972). Wenn…

EAS 3050Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200924.03.2009

Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

…Abfindung in Höhe von 87.000 Euro, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu. Artikel 15 Abs. 1 DBA verpflichtet in diesem Fall Österreich korrespondierend zur Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt). Diese Steuerfreistellungsverpflichtung hängt aber davon ab, dass Deutschland die Abfindung…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Deutschland entzogen und Österreich als Wohnsitzstaat zur steuerlichen Erfassung zugewiesen wird. Angesichts der gegebenen Auslegungsspielräume kann ohne vorhergehende Abstimmung mit Deutschland nicht bestätigt werden, dass Österreich…

EAS 2210Übertragung einer Pensionsanwartschaft auf eine ausländische Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/20-IV/4/0213.01.2003

…dann ein, wenn das Pensionsalter bereits erreicht ist, sondern auch dann, wenn vorher Pensionsauszahlungen (zB Abfindungen von Anwartschaftsrechten) geleistet werden. Ob die Auszahlungsbeträge den Pensions- bzw. Anwartschaftsberechtigten bar ausgezahlt werden oder zu ihren Gunsten an einen Dritten (zB an eine Pensionskasse) gezahlt werden, kann hierbei…

EStR 2000 Rz 5–141.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Erben eines Betriebes berufen, wird der Betrieb aber nur von einem Erben gegen fremdübliche Abfindung an die Miterben weitergeführt, erzielen die weichenden Erben hinsichtlich der Unterschiedsbeträge zwischen den auf sie entfallenden Betriebsvermögensanteilen und den erhaltenen (höheren) Abfindungen Veräußerungsgewinne (VwGH 26.5.1998, 93/14/0191…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

4.1.10.4.5 Grund und Boden Rz 577: Im Bilanzsteuerrecht wird unter Grund und Boden (§ 4 Abs. 3a Z 3 und 5 sowie § 30 Abs. 1 EStG 1988) nur der nackte Grund und Boden verstanden. Selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter sind, auch wenn sie mit…

EStR 2000 Rz 6820–682623.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…95/15/0079; VwGH 25.11.2009, 2005/15/0055; VwGH 29.04.2010, 2006/15/0174). Bei nichtselbständigen Einkünften werden derartige Abfindungen gemäß § 67 Abs. 8 lit. e in Verbindung mit § 124b Z 53 EStG 1988 versteuert. Alleinvertriebsrecht Rz 6823: Werden für die Nichteinhaltung…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…