Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2916
Einstufung des "planenden Baumeisters" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2061-IV/4/2007vom 11.12.2007
Wortlaut laut Findok
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein
geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass
Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen
OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch
auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf
nationales Recht gilt daher nur in Bezug auf jene Rechtslage, die im Zeitpunkt
des Abkommensabschlusses (5. November 1969) bestanden hat. Dieses
Verständigungsverfahren hat dazu geführt, dass
Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fielen
und in Österreich steuerfrei zu stellen waren, sondern dass sie - so wie im
Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen waren und daher der
österreichischen Steuerpflicht unterlagen (siehe auch VO BGBl. II Nr.
215/2001).
Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt
auch Rückwirkung auf die Einstufung eines "planenden Baumeisters". Nach der
Verwaltungspraxis im Jahr 1969 wurde der "planende Baumeister" noch als
Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR
2000 Rz 5214 ersichtlich ist, hat erst ein Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1978 einen Beurteilungswandel bewirkt, der
angesichts der statischen Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr
zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als
Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu
werten.
Anmerkung: EAS 1775, die
das Gegenteil besagt, ist noch 2000 ergangen und daher durch das Ergebnis des
Verständigungsverfahrens überholt.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 3 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2061-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32562
- Gültig
- 11.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF