…handelt. Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit, wenn sie im Falle seines Ablebens auf seine in Deutschland lebenden Erben…
…an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar…
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…
…ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher…
Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…
Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…
…Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht wegen der…
…einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn zu entrichtende österreichische Einkommensteuer zu. Dies deshalb, weil gesetzliche Bezugnahmen auf besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung"…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch …
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
Für die Beurteilung der Frage, ob im Fall einer Auflösung eines vom Großvater errichteten US-Discretionary Trusts (durch den US-Kapitalvermögen 21 Jahre nach dem Tod der Kinder auf die Enkelkinder übergehen soll) österreichische Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgelöst wird, wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen…
…Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage…
Plant eine liechtensteinische Aktiengesellschaft, deren Geschäftszweck Engineering, Marketing, Handel mit technischen Produkten und Investitionsgütern, Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie Halten von Beteiligungen ist, die Errichtung einer österreichischen Tochtergesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, über eine ihr erteilte Generallizenz die sich im Eigentum der liechtensteinischen Gesellschaft…
Bietet eine österreichische gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen Server an, der in Liechtenstein aufgestellt wird, dann stellt dieser Server aus österreichischer Sicht eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Liechtenstein dar (EAS 926). Allerdings kann dadurch der inländischen Besteuerung nicht ausgewichen werden, da im DBA…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 des bis einschließlich 1994 geltenden DBA-Frankreich vom 8.10.1959 unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr…
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…
Werden von einem österreichischen Festspielveranstalter französische Solisten als Dienstnehmer engagiert, unterliegt der hiefür gezahlte Arbeitslohn dem österreichischen Lohnsteuerabzug (Art. 10 DBA-Frankreich); der Umstand, dass im DBA-Frankreich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit keine (dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete) "Künstlerklausel" vorgesehen ist…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…
Lizenzgebühren, die von einem österreichischen Unternehmen an in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden ansässige Lizenzgeber gezahlt werden, sind gemäß den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der 20-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu…