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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 17

UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/91vom 31.07.1991

Wortlaut laut Findok

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht wegen der steuerlichen Inländereigenschaft des Verstorbenen ein, wäre der UNIDO-Beamte sonach auch dann steuerpflichtig, wenn er nicht seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hätte, wird der Eintritt der Steuerpflicht durch das UNIDO-Amtssitzabkommen nicht verhindert. Diese Rechtsauffassung beruht auf dem in BGBl. Nr. 217/1982 kundgemachten Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen.   31. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

UNIDOErbschaftssteuerWohnsitzgewöhnlicher AufenthaltInländereigenschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/E0001-IV/4/91
Stammnummer
31586
Gültig
31.07.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF