Findok · EAS-Auskünfte
EAS 17
UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/91vom 31.07.1991
Wortlaut laut Findok
Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht wegen der steuerlichen Inländereigenschaft des Verstorbenen ein, wäre der UNIDO-Beamte sonach auch dann steuerpflichtig, wenn er nicht seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hätte, wird der Eintritt der Steuerpflicht durch das UNIDO-Amtssitzabkommen nicht verhindert. Diese Rechtsauffassung beruht auf dem in BGBl. Nr. 217/1982 kundgemachten Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen.
31. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Zusätzliche Privilegien für Angestellte mit Dienstort in Österreich, BGBl. Nr. 217/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/E0001-IV/4/91
- Stammnummer
- 31586
- Gültig
- 31.07.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF