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EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…

EAS 1209Konsulentenhonorare eines pensionierten UNIDO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 187/1-IV/4/9819.01.1998

Eine UNIDO-Pension, die in Höhe von S 50.000,- monatlich zur Auszahlung gelangt, ist gemäß Art. XII Abschn. 27 lit. d des UNIDO-Amtsitzabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie…

BFG RV/7102538/2023Einkommensteuer: Kindermehrbetrag bei einem UNIDO-Mitarbeiter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023

…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist bei der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) beschäftigt. Der Beschwerdeführer hat drei Kinder. Am 31.03.2023 brachte der Beschwerdeführer auf elektronischem Weg die Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 (OZ 1…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

…Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer können daher aus den zitierten Abkommensbestimmungen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit ableiten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24/2000. Amtssitzabkommen, zB: UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung), BGBl. III Nr. 100/1998, UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1982; Organisation der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957 (Art. V) und BGBl. Nr. 217/1957; Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO), BGBl. III Nr. 100/1998 (näheres siehe Abschn. 3.4.3.1); Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), BGBl. Nr…

UFSG FSRV/0001-G/11Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.03.2011

…ein "Commissary" einrichten. Derjenige, der gemäß dem Abkommen "zum persönlichen Gebrauch und Verbrauch, jedoch nicht für Geschenks- und Verkaufszwecke" für UNIDO-Angestellte zollfrei belassene Waren, ohne dies vorher einem Zollamt anzuzeigen, an andere Personen zum Weiterverkauf oder zum eigenen Verbrauch weitergibt, verwendet solche Zigaretten bedingungswidrig…

EAS 723KESt-Entlastung für die UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/39-IV/4/9521.09.1995

  Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

…Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen berufen, wie er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…Befreiung gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f steht demnach nur insofern zu, als sich der angehörige UNIDO-Angestellte noch im Aktivstand befindet. Das Besteuerungsrecht Österreichs für die betreffenden Auslandseinkünfte der Familienangehörigen richtet sich nach einem allenfalls anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Bundesministerium für Finanzen, 19. April 2022

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des jeweiligen Amtssitzabkommens Bedacht zu nehmen (siehe Rz 335). Im Folgenden wird der "übliche" Privilegienumfang am Beispiel des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO), BGBl…

EAS 166KESt-Entlastung für die WIPO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/20-IV/4/9225.09.1992

…Nr. 674/1990, die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine Freistellung…

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

…im Rahmen dieses Dienstverhältnisses zufallen, sonach auch für den Botschaftschauffeur. Der Umstand, dass im Jahr 1995 eine Übernahme in die argentinische Vertretungsbehörde bei der UNIDO erfolgt ist, berührt ebenfalls nicht die Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, da dies keinen Arbeitgeberwechsel zur Folge hat; denn im Fall beider…

ZK-203011.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Internationalen Organisation und der Republik Österreich. Sie regeln den Status des Amtssitzes und sehen insbesondere im Hinblick auf öffentliche Abgaben und Maßnahmen der behördlichen Aufsicht zahlreiche Ausnahmen vor. Beispiele: Sitz internationaler Organisationen Die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO; Amtssitz Wien) ist begünstigt…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…2. Große (= universelle) Internationale Organisationen (363, 364) Für Angestellte universeller Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet (beispielsweise UNO, UNIDO, IAEO) sind auch notwendige Ergänzungen des Hausrats (363) und alle vier Jahre ein Motorrad (364), die zu deren persönlichem Ge- oder Verbrauch eingeführt werden, abgabenfrei…

BFG RV/7100204/2026Einstellung nach Zurücknahme der Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.01.2026

…bzw Amtssitzabkommen für Angestellte der UNIDO und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder ein Ausschluss von den Geldleistungen aus dem Ausgleichsfonds für Famillienbeihilfen vorliege, sofern sie nicht ÖsterreicherInnen oder durch das Recht der Europäischen Union gleichgestellte Staatsangehörige eines anderen Staates oder Staatenlose mit Wohnsitz in…

BFG RV/7100139/2024Keine Zahlungserleichterung gem § 212 BAO bei anhängigem, höchstgerichtlichen Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2024

…oder ob ihm als Ehegatten einer pensionierten UNIDO-Angestellten eine im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) über den Amtssitz der UNIDO, BGBl. III Nr. 100/1998, vorgesehene Steuerbefreiung für Angehörige von Angestellten der UNIDO zugutekommt…

UFSW RV/0446-W/12Erfassung von rückgezahlten Pflichtbeiträgen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

… 67 Abs. 1 EStG versteuert. Vom Bw im Jahr 2009 als Angestellter der UNIDO bezogene Einkünfte blieben dem Amtssitzabkommen gemäß als steuerfrei außer Ansatz. Der Bw brachte in dem als Berufung zu wertenden Schreiben vom 6. September 2011 vor, dass es sich laut Rücksprache mit…

UFSW RV/1893-W/10Negativsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2010

…die aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen (z. B. UNO, UNIDO) steuerfrei seien. Unter der Rubrik "Werbungskosten" beantragte der Bw. die Pendlerpauschale in Höhe von € 1.242,00 (KZ 718). B) Am 22. April 2010 wurde seitens des Finanzamtes der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erstellt und…