Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere…
…Klausel", die fordert, dass "die Entgelte der österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann könnte Indien nicht mit Erfolg entgegengetreten werden; denn für die betreffenden Einkünfte ist im österreichischen Recht eine totale sachliche Steuerbefreiung vorgesehen; der Umstand…
…zuzurechnenden Einnahmen besteuert, erlangt die österreichische Produktionsgesellschaft gemäß Artikel 23 der DBA mit der Schweiz und mit Frankreich eine Steuerbefreiung für ihren Reingewinn aus den Auslandskonzerten (Betriebseinnahmen abzüglich aller mit den Konzerten im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben). Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn in der…
…das Besteuerungsrecht zusteht, erst nach Rückkehr nach Österreich vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlt, so geht hiedurch die DBA-Steuerbefreiung nicht verloren. Wäre der Fall so zu sehen, dass für die Erfüllung des Sanierungsvorhabens mit der brasilianischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis eingegangen worden ist, so läge auch…
…der ausländischen GmbH die Verpflichtung zur Sicherung der steuerlichen Erfassung nur für jene Künstler aufgetragen, bei denen die GmbH stets selbst Kenntnis über das Nichtvorliegen der Steuerbefreiungsvoraussetzungen haben muss, nicht jedoch auch für jene Künstler, die möglicherweise noch - der GmbH unbekannte - andere Einkünfte in Österreich…
…Auslandsentsendung fortgezahlten Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in Bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen voraus und kann im ministeriellen EAS-Verfahren daher nicht beurteilt werden…
…an Universitäten für die 5-tägige Veranstaltungsdauer überlassen, dann sind die Ausstellungsgebühren auch Entgelt für die Mitbenutzung der Konferenzräumlichkeiten seitens der Aussteller und damit durch unbewegliches Vermögen mitveranlasst. Doch wird die Ausstellungsgebühr schwerpunktmäßig nicht für die Überlassung von unbeweglichem Vermögen, sondern für die Berechtigung gezahlt…
…ein Entgelt für "das Recht auf Benutzung gewerblicher....Ausrüstungen..." im Sinn von Art. 12 DBA-Polen gesehen wird. Es würde jeder kaufmännischen Logik zuwiderlaufen, für eine dreijährige Nutzung einer Anlage im Wert von 800.000 Euro, deren steuerliche Nutzungsdauer in den deutschen AfA-Tabellen nicht…
…Untersuchung unterzogen werden. Aber selbst wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die in Rede stehenden Entgelte nicht dem deutschen Unternehmen, sondern unmittelbar dem österreichischen Sportler als dessen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind, würde dadurch keine Haftung des österreichischen Unternehmens für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG…
…zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B gezahlten Entgelte nicht der Gesellschaft A, sondern unmittelbar den Geschäftsführern zuzurechnen sind (woraus sich allerdings nur steuerliche Auswirkungen in Bezug auf den in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer ergeben würden). Einkünfte sind nicht einer ausländischen Briefkastengesellschaft…
…hin, dass die hiefür zu leistenden Entgelte nicht unter den Lizenzgebührenbegriff des Artikels 12 DBA-Großbritannien fallen. Denn eine Lizenzgebühr wird dafür gezahlt, dass ein Lizenzgeber einen ihm gehörenden immateriellen Vermögenswert einem anderen, dem Lizenznehmer, zur Nutzung überlässt; eine Lizenzgebühr liegt aber nicht vor, wenn…
…1 DBA-Schweiz steht nach Auffassung des BM für Finanzen dieser Steuerpflicht nicht entgegen. Sollte es hierdurch zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen (die Schweiz besteuert die Entgelte in den Händen der AG während Österreich dies in den Händen der Vorstände bzw. Geschäftsführer tut) müsste der…
…der in Absatz 1 genannten Art", sonach Einkünfte der Künstler enthalten sind. Gelangt aber Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Entgelten Österreich zu. Siehe auch EAS 2813 vom 29. Dezember 2006 mit dem gleichen Ergebnis…
…eine in Österreich ansässige Gesellschaft an eine in Serbien ansässige Gesellschaft Entgelte für die Benutzung einer Customer-Relationship-Management Software im Bankenbereich und umfasst diese Benutzung bloß die bestimmungsgemäße Verwendung der Software, handelt es sich bei diesen Entgelten nicht um Lizenzgebühren im Sinn von Art…
…Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht…
…ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich auf die in Ziffer…
…dass sie mit diesem Vertrag die gegenständlichen, von dem ausländischen Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird…
…durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft gemacht werden. Liegen diese Unterlagen nicht vor, ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig (§ 5 Abs. 1 Z 1 DBA-EVO). Abzugsverpflichtet sind…
…Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20…
…Daher kommt auch der Steuerzuteilungsregel des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu…