…zu ersehen. Die Feststellung, dass sie prozentuell nicht beteiligt ist, ist daher missverständlich. Gemäß § 6 Abs 1 Z 8a UStG 1994 ist die (...) Vermittlung von Krediten unecht steuerbefreit. ,Eine Vermittlung von Krediten liegt vor, wenn der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen (Kreditgebers…
…88/14/0077). Damit kann bei auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Verträgen der Zeitraum der Leistungsverpflichtung mit der Nutzungsdauer des Bauwerks angenommen werden." Es werde daher beantragt, die Entgelte nicht in den Jahren der Rechtseinräumung, sondern verteilt über die Nutzungsdauer des Bauwerks, das Gegenstand der Nutzungseinräumung…
…als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung sei weiters, dass der Unternehmer nicht unecht steuerbefreite Umsätze erziele. Würden Liegenschaften von Gemeinden in einen eigenen Rechtsträger des Privatrechts (zB Gemeinde KEG) ausgegliedert und vermietet, würden diese Miet- und Pachtverhältnisse nur unter bestimmten - in der RZ 274 der UStR 2000…
…jedenfalls ausreichend klar zum Ausdruck gebracht worden, dass die Bf. die Sonderklassegebühren der Ärzte nicht im eigenen Namen eingehoben habe und dass es sich bei den Sonderklassegebühren der Ärzte um Entgelte im Sinne des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 handle und damit auch…
…13 € 3.168,56. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum ein Unternehmer (hier der nicht steuerbefreite Verein BBB) bzw. der dessen steuerliche Interessen Wahrnehmende (hier der Beschuldigte als Vereinsobmann) für diesen spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Voranmeldungszeitraum…
…im Wirtschaftsleben eine durchaus übliche Rahmenvereinbarung sein kann, ohne dass ein Leistungsaustausch bezweifelt wird. Ebenso wenig spricht es gegen einen Leistungsaustausch, falls diese Entgelte nicht kostendeckend sind. Rz 179: Rechtslage bis 31. Jänner 2011: Berechnung des Nettoproduktionswertes bei Sozialversicherungsträgern bzw. den von diesen betriebenen Einrichtungen: …
…der nach § 12 UStG zustehenden Vorsteuern) bzw. § 16 UStG 1994 selbst zu berechnen war. Dabei waren bekanntermaßen sämtliche in einem Voranmeldungszeitraum anfallenden Entgelte, darunter auch tatsächlich nicht steuerbefreite Lieferungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, bzw. sämtliche entstandenen Umsatzsteuerschulden zu erfassen. Keine Vorsteuer…
…dabei zu dem Ergebnis, dass Dienstleistungen, die von privaten Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden, nicht allein aufgrund der Beurteilung deren Dienstleistung als Dienstleistung mit sozialem Charakter der Steuerbefreiung unterliegen. Vielmehrmehr müssen die Ziele, die diese Einheiten in ihrer Gesamtheit betrachtet verfolgen, ebenso berücksichtigt werden wie…
…unecht steuerbefreit, aber nur in zwei von den drei Bildungsinstituten die Privatlehrer. Ungleicher könne man Menschen für dieselbe Tätigkeit für die Dienstleistungen im Bereich "Weiterbildung und Bildung" nicht behandeln. Dadurch komme es zu Wettbewerbsverzerrungen am Markt der Bildungsinstitute für die Arbeitnehmer, die Privatlehrer. Nicht nur…
…Wie hoch ist das umsatzsteuerpflichtige Entgelt bei Variante a) bzw. b)? a) Unternehmerische Zuordnung zu 30% Der Betrag von 10.000 Euro inkl. USt setzt sich zusammen aus einem Anteil von 30%, der steuerbar und steuerpflichtig (20%) ist und einem nicht steuerbaren Anteil von 70…
…abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. a UStG 1994 zufolge Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs…
…Land- und Forstwirte innergemeinschaftliche Lieferungen aus, so müssen diese ebenfalls eine ZM abgeben, obwohl diese Umsätze nicht steuerbefreit sind (siehe hierzu auch Rz 2858 und Rz 3988). Im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger nach Art. 196 MwSt-RL 2006/112/EG…
… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sind Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich unecht steuerbefreit. Nicht steuerbefreit sind u.a. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke und die Vermietung (Nutzungsüberlassung)von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller…
…sei daher nicht gegeben. Wesentliches Tatbestandselement des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 sei auch das Erfordernis des Nachweises, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt werde. Der Gesetzgeber verlange also eine aktive Nachweisführung, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu…
…dass ua. die von einem Unternehmer iSd § 2 im Inland gegen Entgelt ausgeführten Leistungen (zum Leistungsort vgl. § 3a Abs. 5 ff UStG 1994) der Umsatzsteuer und sind die daraus bezogenen, nicht steuerbefreiten (§ 6) Entgelte (§ 4) umsatzsteuerpflichtig. Gemäß § 21 UStG 1994 hatte im hier relevanten Zeitraum…
…Nebenleistung wohl kaum unterschiedlich sehen könne, wenn diese Mitvermietung einmal in engem Zusammenhang mit einer steuerbefreiten Grundstücksvermietung und ein anderes Mal in engem Zusammenhang mit einer dem ermäßigen Steuersatz unterliegendenden Wohnungsvermietung erfolge. Die Qualifikation als Nebenleistung ergebe sich nicht daraus, ob die Hauptleistung steuerfrei oder…
…Nebenleistung wohl kaum unterschiedlich sehen könne, wenn diese Mitvermietung einmal in engem Zusammenhang mit einer steuerbefreiten Grundstücksvermietung und ein anderes Mal in engem Zusammenhang mit einer dem ermäßigen Steuersatz unterliegendenden Wohnungsvermietung erfolge. Die Qualifikation als Nebenleistung ergebe sich nicht daraus, ob die Hauptleistung steuerfrei oder…
…Diplompsychologen der Fall ist. Nicht befreit sind jedoch die Tätigkeiten dieser Berufsgruppe, wenn sie keinen therapeutischen Inhalt haben (Ruppe, aaO, Tz 417/5 zu § 6). Die Beratungsleistungen durch andere Berufsgruppen als Psychotherapeuten und Psychologen (etwa Sozialarbeiter, Familienberater, Entwicklungshelfer) sind nicht steuerbefreit. Dies entspricht idR der…
…mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Diese Zuordnung hat der Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, a) deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs…
…Bei dieser Beurteilung verbleibe es umsatzsteuerlich bei der Nichtberücksichtigung der in Österreich angefallenen und der Bf. belasteten österreichischen Umsatzsteuer (nicht abziehbare Vorsteuer) iHv EUR 11.473,24. Diese gezahlten Vorsteuerbeträge würden in diesem Falle in Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen stehen und seien nach § 12 Abs…