…vorgenommen werden kann. Dieses Auslegungsergebnis wird durch die entsprechende Aussage in LStR 2002 Rz 1171 bestätigt. Entfällt - wie im vorliegenden Fall - bei beschränkt Steuerpflichtigen Empfängern von "Arbeitslohn" (dazu zählen alle Zahlungen iSd § 25 EStG 1988, sonach auch Krankengelder) die Anwendung der Sondervorschrift des § 69 EStG…
…Abs. 2 DBA Schweiz im Ausmaß des die 15-prozentige Quellensteuer übersteigenden Betrags rückzuerstatten. Hinsichtlich dieser verbleibenden 15-prozentigen Verrechnungssteuer hat Österreich gemäß Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz eine entsprechende Anrechnungsverpflichtung auf die inländische Einkommensteuer, welche auf die Dividenden entfällt. Bundesministerium für Finanzen, 13…
…die technische Kundenbetreuung entfällt, unterliegt insoweit der österreichischen Besteuerung, als der Geschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet tätig geworden ist; insoweit ist er von der deutschen Besteuerung zu entlasten. An jenem Bezugsteil, der auf die Geschäftsführerfunktionen entfällt hat Deutschland ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht. Es ist beabsichtigt…
…500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr…
…Voraussetzung ist aber im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. Denn das über Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens für die Abkommensauslegung maßgebend gewordene ungarische innerstaatliche Recht bewirkt, dass Ungarn durch das Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte…
…zu Beginn des Jahres 3 wieder nach Österreich zurückkehrt, dann könnte Rumänien während der bloß zweijährigen Beschäftigungszeit nicht als Ansässigkeitsstaat angesehen werden (EStR 2000 Rz 7596). In diesem Fall stünde Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn (30) zu; hinsichtlich der zeitanteiligen Verteilung der Besteuerungsrechte an…
…der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung die Quelle des gesamten Jahresbezuges (auch soweit er auf arbeitsfreie Tage entfällt und soweit dieser in Sonderzahlungen besteht) darstellt, werden hiefür nicht die Aufenthaltstage, sondern die Arbeitstage maßgebend sein. …
…im Widerspruch, sondern bestätigen sie. Denn durch den Hinweis auf Beispiel 18 des Partnership-Reports wird deutlich gemacht, dass es unzulässig wäre, das unter Artikel 10 eingeräumte Besteuerungsrecht dafür zu nutzen, die im Gewinnerzielungsjahr freigestellten Betriebstättengewinne insoweit einer Besteuerung in Österreich zu unterziehen, als sie…
…aus dem Umstand, dass im DBA-Deutschland eine dem Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmung fehlt; somit greift Artikel 4 des Abkommens ein und entzieht Deutschland die Besteuerungsrechte (unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Judikatur: BFH 20.6.1984, BStBl II 1984, 828)…
…lange sich diese Partner auf dem Baugelände aufgehalten haben (Z 19.1 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Eine abkommensrechtlich bestehende Baubetriebstätte und die damit Österreich überlassenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüber dem unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Partner…
…auf die genannte Inlandstätigkeit entfällt; die diesbezügliche österreichische Einkommensteuer ist auf die italienische Einkommensteuer anrechenbar. Solange die italienische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Italien bestätigt, weil sich der Lebensmittelpunkt in Italien befindet, tritt in solchen aus dem DBA-Italien abzuleitenden österreichischen Besteuerungsrechten auch dann keine grundsätzliche…
…so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung zu einem österreichischen Betriebsvermögen zählt oder…
…Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen. Diese Voraussetzung liegt aber nicht vor, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz aus…
…an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe von Artikel 13 Österreich zu. Die Wegzugsbesteuerungsklausel in Absatz 6 des Artikels schränkt allerdings das österreichische Besteuerungsrecht auf den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs ein. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen…
…auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven dieser Beteiligung, wodurch die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung gemäß § 31 EStG 1988 ausgelöst wird. Der Umstand, dass die Beteiligung erst im April 1999 erworben wurde und dass sonach anlässlich des Wegzuges…
…Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich keine Wegzugsbesteuerung mehr aus. Ein Wegzug in die Schweiz kann allerdings nicht in allen Fällen die Wegzugsbesteuerung vermeiden. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz ist zwar nicht auf Beteiligungen an…
Die Bestimmung des § 31 Abs. 2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von…
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Veräußerungsfiktion ausgelöst haben. Die Wegzugsbesteuerung hat daher nicht im Jahr des Wegzuges, sondern…