…Ob die Finanzierung eines indischen Bauvorhabens und die in diesem Zusammenhang anfallenden Zinsen die zur Quellensteuerfreiheit führenden Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, müsste daher im konkreten Einzelfall bei den indischen Behörden, gegebenenfalls unter Einschaltung des österreichischen Handelsdelegierten, in Erfahrung gebracht werden. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen, dass hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn die Bestellungen von den österreichischen Wiederverkäufern direkt nach Deutschland adressiert und von…
…so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1…
…Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des DBA-Deutschland für den deutschen Gerätelieferanten begründet…
…dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur in den in Z. 9 des Schlußprotokolls zu Artikel 4 taxativ aufgezählten Fällen. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
…inländische Betriebstätte des Handelsvertreters angesehen werden. Auch der Umstand, dass die deutsche Steuerverwaltung sämtliche Einkünfte steuerlich erfasst und ebenfalls nicht vom Vorliegen einer österreichischen Betriebstätte ausgeht, spricht für ein korrespondierendes Vorgehen auf österreichischer Seite. Sollte für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens des zuständigen…
…deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass…
…wird. Denn das deutsche Unternehmen wird hiedurch in die Lage versetzt, den österreichischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter…
Die Frage, ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt…
…davon gesprochen werden, dass ein solches Bestellbüro eine bloß untergeordnete Unterstützungsfunktion für die Geschäftstätigkeit der deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA…
…zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
… bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes wird in Fällen dieser Art vor allem auch dann sehr sorgfältig vorzugehen sein, wenn angestrebt werden sollte, Produkte aus Billigländern oder gar aus Österreich im Wege über Liechtenstein steuerfrei und damit wettbewerbsschädigend auf dem österreichischen Markt zu vertreiben. 31…
…für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…bei den Österreichischen Bundesbahnen ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet wird. Ziffer 10 lit. b des Schlussprotokolls zu…