…einzuräumen, dass hier ein Anwendungsfall der "Rückfallklausel" von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorliegen könnte, demzufolge wegen Nichtbesteuerung in Österreich das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. Doch setzt die Herbeiführung des abkommenskonformen Rechtszustandes nicht zwingend die Einleitung des im Schlussprotokoll zu Art. 15 Abs. 4…
Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…
…ist unzureichend. Denn der Bestätigungsgegenstand betrifft die Frage, nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47 EStG 1988 iVm der Auslegung durch LStR 2002 Rz 923) ist der Arbeitskräfteüberlasser der steuerliche Arbeitgeber und es wird daher…
…allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem…
…dass die Vertragsverhältnisse zwischen der schweizerischen T2-AG und der österreichischen T2-GmbH fremdverhaltenskonform adjustiert werden. Es liegt jedenfalls eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes vor, wenn die Vergütungen der T2-GmbH ohne Anwendung der in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen vorgesehenen Methoden ausschließlich in der Schweiz festgesetzt werden…
…des veräußerten Markenrechtes hierbei zu hoch angenommen worden ist, dann würde dies - wenn die Auffassung auf Parteienseite zu Recht besteht - einen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen darstellen. Dieser Verstoß kann aber sehr leicht dadurch abgewehrt werden, dass das geprüfte Unternehmen den Antrag auf Einleitung…
…sich auch hiebei ein Besteuerungskonflikt abzeichnet, wäre die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zur Abklärung der Sache zu empfehlen. Sollte sich der Lebensmittelpunkt mit 1. Juli 1997 von Deutschland nach Österreich verlagern, wobei die einzigen Einkünfte jene des deutschen Arbeitgebers sind, dann würden die Bezüge bis…
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
…einer Klärung. Es steht dem Steuerpflichtigen indessen frei, in seinem Ansässigkeitsstaat (Slowakei) den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu stellen, falls auf slowakischer Seite in seinem Fall auf die vor Erreichung des Pensionsalters gezahlte Pensionsabfindung Art. 18 DBA-CSSR angewendet wird. Bundesministerium für…
…Betriebsprüfungsverfahrens eine Doppelbesteuerung drohen, dann steht es dem Abgabepflichtigen frei, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz zu beantragen. Allerdings kann durch die bloße Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens verzögert werden (EAS 1637). Denn die Frage, ob die Voraussetzungen für…
…der Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA zu beseitigen. Eine Bereinigung dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach…
…Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen…
…Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens könnte jedenfalls nicht in Österreich, sondern müsste gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen, sonach in Deutschland gestellt werden. …
…und die Zahlungen einer 15-prozentigen Quellensteuer unterwerfen, dann müsste auf österreichischer Seite vom österreichischen Softwareunternehmen der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens beim BMF gestellt werden. In diesem Fall könnte bis zum Abschluss des Verfahrens durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid die vorläufige Anrechnung…
…Es könnte aber auch im Ansässigkeitsstaat der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zur Abklärung der Abkommensanwendung auf den vorliegenden Fall gestellt werden. Besondere Überlegungen wären anzustellen, wenn die Überbindung in die ausländische Kasse auf einer gesetzlichen Verpflichtung des ausländischen Staates beruhen sollte. 13.…
…zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium…
…Schweiz führen, steht es ihr frei, zur zwischenstaatlichen Abstimmung der Gewinnaufteilung nach Artikel 25 DBA-Schweiz die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beantragen; ein solches Verständigungsverfahren steht aber dem Abschluss des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens nicht entgegen; denn es gibt keine Verfahrensvorschrift, die es…
…es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht es dem Dienstnehmer frei, in seinem Heimatstaat gemäß Artikel 25 DBA-CZ die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zur Abklärung der zwischenstaatlichen Lohnaufteilungserfordernisse zu beantragen. 5…
…abzustimmen. Sollte sich hiebei keine grenzüberschreitende Einigung erzielen lassen, wird zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Da der Mitarbeiter des österreichischen Architektenbüros in eine deutsche Betriebstätte des österreichischen Architekten entsandt wird, hat hinsichtlich der Lohnbesteuerung jedenfalls Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht…
…britischen Unternehmen steht es aber frei, im Rahmen eines in Großbritannien einzuleitenden Verständigungsverfahrens eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung in Österreich herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens behindert nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: