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EAS 1419Besteuerung der Firmenpension eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/2-IV/4/9901.03.1999

…Einigung erzielt : Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten, Firmenpensionen, dann zählen diese Pensionen idR auf österreichischer Seite zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der…

EAS 109Schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer mit Tätigkeitsort in den GUS-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1181/3/1-IV/4/9227.03.1992

…der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der…

EAS 716Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2635/1/1-IV/4/9519.09.1995

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…

EAS 1729Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0009.10.2000

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…

EAS 2279Österreicher als mittätiger Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/0323.04.2003

Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens…

EAS 111Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/9206.04.1992

…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine Entlastung von der in Deutschland…

EAS 47Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1070/1/1-IV/4/8722.11.1991

In einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…

EAS 346Britische Gesellschaftergeschäftsführer inländischer Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/2-IV/4/9303.12.1993

…wenn der britische Geschäftsmann in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügt und die Aufenthalte in Österreich die 6-Monatsfrist des § 26 BAO nicht überschreiten, wird auf der Grundlage von § 98 EStG eine inländische beschränkte Steuerpflicht gegeben sein. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung…

EAS 526Rechnungsabgrenzungen 1994 für spanische Staatsanleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/53/1-IV/4/9414.11.1994

  Mit Spanien ist Einigung über eine Revision des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens erzielt worden, derzufolge ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite…

EAS 2168Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/0211.12.2002

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern…

EAS 2430Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 121/1-IV/4/0415.03.2004

…paraphierten Entwurf des Anwendungsschreibens Eingang gefunden haben - hängt die Einstufung eines Vorruhestandsbezuges als Ruhegehalt nicht davon ab, dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den…

EAS 586Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/9528.02.1995

…nbsp; Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

…die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…Luftfahrtunternehmen); im gegebenen Zusammenhang ist auch auf die anlässlich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsverhandlungen erzielte Einigung hinzuweisen, derzufolge sich Deutschland bereit erklärt hat, bis einschließlich 1997 bei den in Deutschland ansässigen Unternehmern die Entlastung hinsichtlich der in österreichischen Betriebstätten erlittenen Verluste zu übernehmen (Schlussprotokoll zu Art…

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

…dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis und Ware" zustandegekommen ist, dann kann in einem solchen Fall keine "Abschlussvollmacht" unterstellt werden. Keine Abschlussvollmacht kann…

EAS 1807Zinserträge inländischer Immobilien-KEGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0019.02.2001

…Zuteilungsregel des Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die…

EAS 140Wiederverkaufpreismethode für Verkaufsrepräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1554/1/1-IV/4/9215.06.1992

…die Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…Reinigung, Abpacken usw.) hinzuzurechnen. Hiebei werden die Plankosten maßgebend sein können. Aus Sicht des BM für Finanzen könnte sich als praktikabler Weg anbieten, dass von Unternehmensseite diesbezüglich ziffernmäßig untermauerte Unterlagen als Grundlage für die Verrechnungspreisgestaltung erstellt und den zuständigen lokalen Finanzbehörden der beiden Staaten mit…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…zu erstellen und diesen auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abzustimmen. Sollte sich hiebei keine grenzüberschreitende Einigung erzielen lassen, wird zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Da der Mitarbeiter des österreichischen Architektenbüros in…