Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1807
Zinserträge inländischer Immobilien-KEGs
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/00vom 19.02.2001
Wortlaut laut Findok
Sind in Deutschland ansässige
Investoren an einer vermögensverwaltenden inländischen Immobilien-KEG
beteiligt, deren Gesamtinvestition in inländisches
Liegenschaftsvermögen sich auf etwa 700 Mio ATS beläuft, wird das
Besteuerungsrecht an den daraus abreifenden Immobilienerträgnissen
gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der Republik Österreich
zugeteilt und es ist folglich gemäß Artikel 15 DBA in Deutschland
Steuerfreiheit zu gewähren. Ist ein Teil der den deutschen Gesellschaftern
zufließenden Erträgnisse auf Zinsenertrag zurückzuführen,
der aus einer Barreserve der KEG stammt, die als Liquiditätsreserve
für Instandhaltungen, Reinvestitionen und Ähnliches gehalten werden
muss, dann fällt auch dieser Zinsenertrag unter die Zuteilungsregel des
Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des
originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen
vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem
ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem
Vermögen steht, unter die Zuteilungsregel für unbewegliches
Vermögen zu subsumieren ist.
Diese auf der Abkommensebene geltende Beurteilung hat
allerdings keine Rückwirkungen auf die Anwendung des inländischen
Rechtes; es kann hiedurch daher keine Umqualifizierung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen in solche aus Vermietung und Verpachtung erfolgen und es
kann der Zinsenertrag in den Händen der beschränkt steuerpflichtigen
deutschen Investoren auch keiner Kapitalertragsteuerpflicht unterworfen werden.
19. Februar
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
vermögensverwaltende Immobilien-KEGLiegenschaftsvermögenImmobilienerträgnisseBarreserveLiquiditätsreserve für Instandhaltungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/6-IV/4/00
- Stammnummer
- 2077
- Gültig
- 19.02.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF