…142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz 2…
…Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht allerdings nur jenen Angestellten zu, die Kategorien angehören, die vom EFTA-Rat gemäß Artikel 12 des Protokolls…
…Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anlaufverluste ihrer neuseeländischen Tochtergesellschaft durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen finanziert und verlieren die Zinsen infolge der Anwendung der neuseeländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von abzugsfähigen Zinsen und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich…
…Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben, dann würde eine Verlustverwertung auch in Österreich zu einer ungerechtfertigten Verlustdoppelverwertung führen (EAS 1770). Soweit diese…
…35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen…
…der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als schadenersatzähnliche Zahlungen behandelt und nicht besteuert; die folgenden 32 monatlichen Zahlungen werden im Rahmen der argentinischen Einkommensteuer effektiv mit rund 30% Steuer belastet. Mit Argentinien besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen; dieses wurde von Argentinien mit Note vom 26.6.2008…
…operativen KG ein, weil bei der Einkünftefeststellung einer Personengesellschaft die Einkünfte immer nur einheitlich einer einzigen Einkunftsart zugerechnet werden können (EStR 2000 Rz 5831a und Rz 5832). Es tritt dadurch ein Effekt ein, wie er bei der Gewerblichkeit einer Kapitalgesellschaft gegeben ist, bei der kraft…
…dass auch hierdurch nicht die Bedingungen für den Methodenwechsel verwirklicht werden. Hierfür spricht vor allem der Umstand, dass andernfalls der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintreten würde, weil durch die Verrechnung mit vortragsfähigen Konzernverlusten diese verbraucht und folglich spätere Konzerngewinne in Höhe der verrechneten Zinsen steuerpflichtig…
…DBA-Rechtes gemäß § 299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen und seinerzeit keine bloß vorläufige Veranlagung durchgeführt worden ist, dann tritt hierdurch der Effekt einer Doppelbesteuerung ein. Ob in diesem Fall noch Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO in Frage kommen, kann nicht im EAS…
…Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in die Kapitalertragsteuerpflicht optiert wird, um solcherart den - vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Effekt eines Verlustes der Endbesteuerungswirkung für Zinseneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen zu vermeiden. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens…
…Bestimmung wird ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt hat. Es soll sonach hiedurch einer unilateralen Nichtanerkennung von Zinsenzahlungen mit dem Effekt eines grenzüberschreitenden Besteuerungskonfliktes vorgebeugt werden; nur dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an…
…Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre" (zB VwGH 10. Mai 1988, 87/14/0084). Hält…
…würde, bei internationalem Engagement seine aus dem risikobeladenen Auslandsgeschäft resultierenden Verluste steuerlich geltend zu machen. Denn damit wäre der Effekt einer internationalen Doppelbesteuerung verbunden, weil eine doppelte Nichtberücksichtigung von Aufwendungen das gleiche Belastungsergebnis zeitigt wie eine doppelte Besteuerung von Einnahmen. Aus dieser Perspektive betrachtet, wurde…
…der der slowenischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein Ausgleich von Anlaufverlusten mit dem positiven Inlandsergebnis des Unternehmens nicht ausgeschlossen (ein solcher Effekt würde nach der geltenden Rechtslage indessen eintreten, sobald die Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch ein Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt…
…gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der EU-Beitritt Österreichs hat an dieser Rechtslage nichts geändert. 12. April…
…Gesellschaft) begründen; das im gegebenen Zusammenhang nach dem OECD-Muster gestaltete DBA-Österreich/Niederlande, bei dem dieser Effekt nicht eintreten würde, ist im Hinblick auf die bloße Betriebstätteneigenschaft des niederländischen Head-Offices nicht anwendbar. Werden nun die Schauräume nicht von der US-Gesellschaft, sondern von…