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103 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
EAS 1308Auf selbständiger Basis tätiger Berufspilot mit viermonatiger Abstellung zu einer italienischen Fluglinie durch seinen französischen Vertragspartner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 104/1-IV/4/9828.07.1998

…als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite" dar und allfällige in Italien erhobene Steuern wären dann solche, die dem französischen Unternehmen (dem…

EAS 1398Konzernversetzung in die USA unter Aufrechterhaltung der österreichischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.01.1999

…für Arbeitsleistungen gezahlt werden, die nicht der österreichischen, sondern der US-Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden; sie stellen dann Entgelt von dritter Seite für die an die US-Gesellschaft erbrachte Arbeitsleistung dar. 11. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1886Beschäftigung chinesischer Volontäre
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/28-IV/4/0123.07.2001

…Auszahlung bringt; diese hätten dann den Charakter von Arbeitslohn des chinesischen Arbeitgebers, das als "Entgelt von dritter Seite" in Österreich ausgezahlt wird. Anders wäre der Fall nur dann zu sehen, wenn man sich in Österreich chinesischer Billig-Arbeitskräfte in einer Art und Weise bedient, dass…

EAS 1083Erwerb von Stock Options und Growth Participation Units
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/1-IV/4/9717.06.1997

…beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen Arbeitgebers ein Entgelt von dritter Seite vor, das allerdings - da die inländische Tochtergesellschaft infolge ihrer Konzernzugehörigkeit Kenntnis über die Höhe der Zuwendungen…

EAS 3195Besteuerung österreichischer Künstler in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3410-IV/4/201009.12.2010

Durch eine mit Briefwechsel vom 9. und 12. Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen…

EAS 3334Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0240-IV/4/201304.07.2013

…dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG ist allerdings mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehene 25-prozentige Besteuerung nur auf jene stillen Reserven im Anteil an der Personengesellschaft angewendet werden kann, die nach dem Wegzug in die Schweiz…

EAS 1240Landes- und Vereinszuschüsse an italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 274/1-IV/4/9806.04.1998

Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…

EAS 429Aktienerwerb an der ausländischen Muttergesellschaft des inländischen Arbeitgebers zum Vorzugspreis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1007/13/1-IV/4/9406.04.1994

…Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem. …

EAS 3226Urlaubsentgeltzahlungen durch die BUAK an schweizerische Bauarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1160-IV/4/201115.07.2011

…deren Arbeitslöhne von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Dies gilt nicht nur für die vom schweizerischen Bauunternehmen, sondern auch für die von dritter Seite gezahlten Arbeitslöhne. Urlaubsentgelte, die kausal durch die Arbeitsausübung veranlasst sind, sind folglich nach dem DBA-Schweiz auch dann von der inländischen…

EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

…den betreffenden ausländischen Staaten Betriebstätten begründet werden, nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis Folgendes als wesentlich angesehen: Bauplanung und Bauüberwachung stellen für eine Planungs-Kapitalgesellschaft eine Mitwirkung an der Bauausführung dar (Z 17 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA idF ab dem Update…

EAS 2292Engagement ausländischer Künstler für inländische Filmwerbespots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 620/1-IV/4/0316.05.2003

…Schauspieler zu, dann sind die Entgelte für die Überlassung dieser Urheberrechte dem Artikel 13 DBA-Niederlande zuzuordnen und in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten (Z 18 dritter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Liegt hingegen der (wahrscheinlichere) Fall vor, dass…

EAS 2921Ausstellung als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0091-IV/4/200825.01.2008

…zu Art. 5 und die deutschen Betriebstättenverwaltungsgrundsätze, BStBl I 1999, 1076, Z 1.2.1.1, dritter Absatz; Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 5-9). Bloße Ausstellungsräume begründen zwar nach Artikel 5 Abs. 4 DBA-USA keine Betriebstätte; doch gilt dies nur, wenn sich…

EAS 2907Bauplanung für ein Bürogebäude in Manila
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1822-IV/4/200712.11.2007

…als diese vor Ort an der Baustelle erbracht wird (Z. 17 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA idF des Update 2003). Unter Zugrundelegung dieser OECD-Auffassung würde daher eine Entsendung von Mitarbeitern der Ziviltechniker-GmbH zu der Baustelle nach Manila als Mitwirkung…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

…Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des Absatzes 1, in…

EAS 2813Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0016-IV/4/200729.12.2006

…Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von sportlichen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des Absatzes 1, in…

EAS 2662Konzertlogistikgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0666-IV/4/200531.10.2005

…anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, der eigenständige Managementleistungen erbringt, aber nicht selbst an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist." Der Gerichtshof sieht sonach das…

EAS 2721Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200609.05.2006

…erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft…

EAS 261Pensionszuschüsse von der schweizerischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2405/1/1-IV/4/9312.05.1993

…inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das gleiche steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings…

EAS 581Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/83/1-IV/4/9527.02.1995

…erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft…

EAS 1070Entsendung als Bauexperte nach Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3002/3-IV/4/9728.04.1997

…Steuerpflicht der inländischen Besteuerung. Ob die vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Auslandsentsendung fortgezahlten Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in Bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen…