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EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

…von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954), BGBl. Nr. 220/1955, dar, sodass alle Einkünfte, die ihnen aus ihrer stillen Beteiligung zufließen, gemäß Artikel 11 DBA-D-1954 der Besteuerung in Österreich unterliegen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass Deutschland nach seinem inländischen Recht…

EAS 2958Zinsen an die deutsche Organträger-KG der österreichischen Tochter-KG der deutschen Organ-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1060-IV/4/200821.04.2008

…Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen sind daher nicht als Sondervergütungen der deutschem GmbH nach Artikel 7 DBA-Deutschland als Gewinnbestandteil der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zu behandeln. Die Zinsen fallen vielmehr unter Artikel 11 der von Österreich mit den Ansässigkeitsstaaten dieser Kreditgeber abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland, Holland…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

…1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

EAS 784In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/103/1-IV/4/9531.01.1996

…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…

EAS 841Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/9613.03.1996

…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 2058Steuersparkonstruktion über Deutschland und Irland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1034/1-IV/4/0228.05.2002

…Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D auch in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 353Konzerndividendenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1665/1/1-IV/4/9303.12.1993

  Das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland, das rückwirkend ab 1. Jänner 1992 eine Herabsetzung der Quellenbesteuerung für Konzerndividenden vorsieht, ist derzeit noch nicht ratifiziert. Dies hat zur Folge, dass Dividendenausschüttungen an die deutschen Muttergesellschaften nach der geltenden Rechtslage…

EAS 948Schenkungen auf den Todesfall im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/9610.10.1996

  Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…

EAS 2510Deutsche Pensionsversicherungsbeiträge eines in Deutschland ansässigen Vorstandsmitgliedes einer österreichischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0252-IV/4/200430.11.2004

…die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen (EAS 2478). Dieses Gleichbehandlungsgebot hat zur Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

…der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit bewirkt wird; zum anderen wäre zu prüfen, ob dies mit dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Einklang steht. Es wird versucht, diese Frage bei einer für August 2004 geplanten Zusammenkunft mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung zu klären. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister…

EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. In einem zwischen der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung zwar paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

…Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender Weise gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt, dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

…Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat. Denn nach den Regeln der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen wird in solchen Fällen stets dem Lagestaat das Besteuerungsrecht eingeräumt. Die vorstehenden Grundsätze lassen sich allerdings nicht ohne Weiteres auf die Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

…maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie innerhalb eines Hafengeländes auf verschiedenen Schiffen erfolgen. Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in Deutschland (siehe in diesem Sinn auch die ähnlich gelagerte EAS 1323). Bundesministerium für Finanzen…