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EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…

EAS 495Umwandlung einer türkischen Arbeitskräftegestellung in ein Dienstverhältnis zum Gestellungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/2/1-IV/4/9408.09.1994

…einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses mit dem türkischen Arbeitgeber (Ende Mai) ab 1. Juni 1994 ein Dienstverhältnis mit dem österreichischen Unternehmen ein, wobei aus diesem Anlass sein abkommensgemäßer Wohnsitz endgültig nach Österreich verlegt wird…

EAS 1378Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/9817.12.1998

  Schließt ein österreichisches Theater mit einem in Deutschland ansässigen Schauspieler für die Dauer von knapp 6 Monaten einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM…

EAS 139Schiffsbauconsulting im Rahmen deutscher Entwicklungshilfeprogramme in Indonesien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1926/1/1-IV/4/9230.06.1992

  Ein in Österreich ansässiger Schiffbauingenieur, der mit einem indonesischen Arbeitgeber einen zweijährigen Dienstvertrag abschließt, auf Grund dessen in einer indonesischen Werft ein besonderes Management aufzubauen ist, ist gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Artikel 24 Abs. 3 lit. a des österreichisch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…

EAS 345Teilzeitbeschäftigte Schweizer Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/2/1-IV/4/9303.12.1993

  In EAS 324 wurde die Auffassung vertreten, dass die Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers eines österreichischen Unternehmens nicht dadurch verloren geht, dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit…

EAS 544Simultane Dienstverhältnisse zu inländischem und US-Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3519/1/1-IV/4/9415.12.1994

…sämtliche Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG maßgebend (sonach die Vermietungseinkünfte und die kraft Inlandsverwertung steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis zum österreichischen Arbeitgeber). In die Steuerbemessungsgrundlage selbst sind indessen die inländischen Dienstbezüge nur dann einzubeziehen, wenn sie den Gegenwert von US-$ 3.000 überschreiten…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 733Doppelgeschäftsführung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/19/1-IV/4/9509.10.1995

Übernimmt der in Österreich ansässige Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns auch Aufgaben hinsichtlich der Geschäftsführung einer deutschen Konzerngesellschaft und ist einwandfrei abgeklärt, dass trotz überwiegender (2/3) Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet die Ansässigkeit in Österreich aufrechterhalten wird und die gesamte Jahresarbeitsleistung in Erfüllung…

EAS 700Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/9517.08.1995

  Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…

EAS 87920-prozentiger Lohnsteuerabzug für ausländische Mitwirkende an inländischen Theateraufführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/30-IV/4/9606.05.1996

Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…

EAS 939Dienstvertrag mit indischem Repräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/2-IV/4/9610.09.1996

Wird von einer österreichischen GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der weltweite Vertrieb diverser Kunststoff-Verbrauchsartikel ist, mit einem indischen Staatsbürger (Hauptwohnsitz Indien, Zweitwohnsitz Hongkong) ein Dienstvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen dieser als Vertreter bzw. Repräsentant in Indien (von seinem dortigen Wohnsitz aus) tätig werden…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…österreichische Gesellschaft Mitarbeiter kurzfristig (weniger als 183 Tage) zur deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…

EAS 1066Slowenischer Geschäftsführer einer slowenischen Tochtergesellschaft eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/9728.04.1997

Schließt eine österreichische GmbH mit einem in Slowenien ansässigen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann…

EAS 1647Mitarbeiterbeteiligung an französischer Muttergesellschaft über eine luxemburgische KGaA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/0008.05.2000

…verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten…

EAS 1211Gleitschirmpilot einer deutschen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 344/1-IV/4/9819.01.1998

…wenn sich hiebei mit Deutschland die Gefahr eines Qualifikationskonfliktes abzeichnen sollte. Liegt ein einheitliches Dienstverhältnis vor, dann würden auch die von dem deutschen Unternehmen aus Anlaß von Gleitschirmveranstaltungen bei Erzielung guter Wettkampfergebnisse gezahlten Preisgelder hievon erfaßt werden. Erweist sich die Vermutung des Vorliegens eines steuerlichen…

EAS 10Finnische Stipendien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1846/1/1-IV/4/9120.06.1991

Stipendien, die aus finnischen öffentlichen Kassen an einen in Österreich ansässigen Schriftsteller gezahlt werden, sind in Österreich steuerpflichtig. Fließen sie im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit zu, zählen sie zu den steuerpflichtigen Einnahmen des schriftstellerischen Betriebes. Besteht kein Zusammenhang mit dem schriftstellerischen Betrieb, tritt Steuerpflicht als…

EAS 239Österreichische Konsulententätigkeit nach Übersiedlung nach Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/1/1-IV/4/9304.03.1993

  Verlegt ein österreichischer Staatsbürger aus Anlass der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die…

EAS 284Dienstnehmerentsendung aus den USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/6/1-IV/4/9314.07.1993

  Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…