Findok · EAS-Auskünfte
EAS 628
Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/95vom 24.04.1995
Wortlaut laut Findok
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer
in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein
Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen
nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in
Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur
jene Bezugsteile zugunsten der Besteuerung in der Schweiz auszuscheiden, die auf
Arbeitszeiten entfallen, die auf schweizerischem Staatsgebiet verbracht worden
sind; dies auch dann, wenn die Schweiz-Arbeitstage weit unter der 183-Tage-Frist
liegen (denn die 183-Tage-Klausel ist nicht wirksam, wenn der Arbeitsort im
Staat des Arbeitgebers gelegen ist).
Ob aus der in Österreich verbleibenden
Besteuerungsgrundlage weitere Bezugsteile zugunsten einer steuerlichen Erfassung
in den Oststaaten auszuscheiden sind, hängt davon ab, ob die
183-Tage-Klauseln in den mit den jeweiligen Oststaaten abgeschlossenen DBAs
wirksam werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den
einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die
Klauseln im Allgemeinen wirksam und belassen Österreich in seiner
Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.
24. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/79/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17193
- Gültig
- 24.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF