Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
…ein Unternehmen im Inland über eine feste Einrichtung verfügt, durch welche es eine Unternehmenstätigkeit ausübt. Es ist weiters eine gewisse Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten erforderlich, welche im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991)…
Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die…
Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Betriebsberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, Gegenmaßnahmen für die sich bei ihr verschlechternde Ertrags- und Kostensituation zu erarbeiten und steht ihm hierbei keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung (zB für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellte Arbeitsräume) in Österreich…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
Weiteranwendung des DBA-UdSSR: Das mit der UdSSR abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen wird bis auf weiteres auch im Verhältnis zu allen Republiken angewendet, die auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR bestehen. Gesonderte Berechnung der Baustellenfrist für jeden am Bauvorhaben Beteiligten: Werden auf einer Baustelle auf dem…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Führt ein in Österreich ansässiger und gem. § 124 Z. 14 Gewerbeordnung selbständig tätiger Luftfahrzeugmechaniker mit Betriebstandort in Österreich auch Wartungs- und Reparaturaufträge an Flugzeugen in der Schweiz, in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn…
Weitet ein in Deutschland ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und varietéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, Werkverträge mit ausländischen Technikern ab, auf Grund derer diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser…
Wird eine tschechische Spielbetriebs-GesmbH von einer in derselben Branche tätigen österreichischen Kapitalgesellschaft beim Aufbau ihres Betriebes unterstützt und werden hiezu drei Vereinbarungen (Know-How-Vertrag; Service-Agrement; Beratungsvertrag) abgeschlossen, so richtet sich die steuerliche Behandlung der auf Grund dieser Verträge zu zahlenden Vergütungen nach…
…die Lagerhalle als Behelfseinrichtung einer Baustelle deren abkommensrechtliches Schicksal teilt und bei Nichtüberschreiten der 12monatigen Baustellenfrist daher keine Betriebstätte begründet. Die Anwendung einer 6-Monatsfrist zur Beurteilung der erforderlichen Dauerhaftigkeit der Nutzung einer festen örtlichen Einrichtung (Betriebstätten-Grundtatbestand) entspricht der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7…
…Wenn das Gesetz in diesem Zusammenhang eine feste Einrichtung und außerdem deren dienende Funktion für die betriebliche Tätigkeit verlangt wird, so ist damit auf ein Moment der organisatorischen Verfestigung und vor allem der zeitlichen Dauerhaftigkeit abgestellt, das eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Unternehmers voraussetzt…
…Besteuerungsrecht auf Grund des Vorliegens einer deutschen Betriebstätte begründen, wenn diese Räumlichkeiten dem Filmcutter dauerhaft zur Verfügung gestellt würden. Die erforderliche Dauerhaftigkeit ist erst ab einer Nutzungsmöglichkeit von 6 Monaten gegeben (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…wenn ihm am Flughafen ein Raum zur Verfügung gestellt wird, fehlt es an der für die Betriebstätteneigenschaft maßgebenden Dauerhaftigkeit. Ob die Vergütungen des französischen Unternehmens tatsächlich solche aus gewerblicher Tätigkeit und nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden…
…nach Art 14 DBA-Schweiz eine inländische feste Einrichtung begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte…