RIS AI
147 Treffer1464 msnur geltende Fassungen
EAS 1202Bauabwicklungsbüro in Rußland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/9712.01.1998

…3 lit. f) DBA-UdSSR darstellen. Der Umstand, daß diese Filiale nur Bauprojekte mit einer Baudauer unter 24 Monaten betreut, bewirkt nur, daß die Bauvorhaben nicht zur Betriebstätte werden, vermag aber nicht der Filiale die Betriebstätteneigenschaft zu nehmen. Andererseits wird aber zu beachten sein, daß…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…Kosten der spanischen Liegenschaften österreichische Finanzierungskosten österreichische Verwaltungskosten dann wäre zunächst zu klären, ob die (negativen) Einkünfte dieser GesnbRs solche aus Gewerbebetrieb oder solche aus Vermietung und Verpachtung gegebenenfalls im Kombination mit Einkünften aus Kapitalvermögen (zB Zinsen aus spanischen Bankguthaben) und sonstigen Einkünften darstellen. Der…

EAS 1158Handelsvertretung mit Schauräumen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9731.10.1997

…Verständnis gebeten, dass in solchen den Sachverhalt betreffenden Belangen im Rahmen des EAS-Verfahrens keine tiefergehende rechtliche Unterstützung geboten werden kann; bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes wird in Fällen dieser Art vor allem auch dann sehr sorgfältig vorzugehen sein, wenn angestrebt werden sollte, Produkte…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…Auch aus der Höhe der anfallenden Kosten wie Energiekosten, Raumpflegekosten uä. könnten Rückschlüsse auf die Anwesenheit im Büro gezogen werden. Wenn glaubhaft ist, dass tatsächlich unternehmerische Kernfunktionen im liechtensteinischen Büro wahrgenommen wurden, dann werden sich die in Österreich unternommenen Aktivitäten als Ergänzung hierzu darstellen und…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das Ausland abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe z.B…

EAS 246183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/9313.03.1993

…weil auch mit diesen Staaten stets auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens (bzw. des davon abgeleiteten UNO-Musterabkommens) verhandelt wird und daher im Zweifel die Interpretationsgrundsätze zum OECD-Musterabkommen eine wesentliche Auslegungshilfe für Verträge mit Nicht-OECD-Staaten darstellen. Sollte sich im Fall einer Arbeitnehmerentsendung…

EAS 542Anwendung der 25%-Klausel auf Gewinnausschüttungen einer österreichischen Bank an die US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/77/1-IV/4/9414.12.1994

…die Beschaffung des Geldkapitals einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des der 25%-Klausel zugrunde liegenden Rohgewinnes darstellen. Eine von den vorstehenden Überlegungen abweichende Auslegung könnte nur nach Durchführung eines Verständigungsverfahrens mit den USA in Erwägung gezogen werden, wobei ein solches Verfahren im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft…

EAS 2913Steuerliche Behandlung der "SOX-Kosten" einer US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1913-IV/4/200722.11.2007

…Aufgabe der österreichischen Tochtergesellschaft sein darzulegen, in welchem Ausmaß die Einführung des neuen Kontrollsystems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollten der österreichischen Tochtergesellschaft tatsächlich solche identifizierbaren Vorteile erwachsen, wird bei Ermittlung…

EAS 2358Österreichisch-deutscher Qualifikationskonflikt betreffend Personengesellschafterfinanzierungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 306/1-IV/4/0314.10.2003

…übereinstimmender deutscher und österreichischer Rechtsauffassung bilden die Betriebstätten von Personengesellschaften Betriebstätten der Gesellschafter, sodass die in den Personengesellschaftsbetriebstätten erwirtschafteten Gewinne deutscher Personengesellschafter ebenfalls der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegen. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Definition des Gewinnbegriffes; seine Ermittlung richtet sich daher - soweit dies nicht dem Abkommenszusammenhang…

EAS 558Gewinnausschüttungen maltesischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/12/1-IV/4/9402.01.1995

…würde auf Grund der zitierten Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG darstellen, sondern einen Teil des steuerpflichtigen Einkommens bilden, wobei eine nachgewiesene steuerliche Vorbelastung anzurechnen ist. Bei Ermittlung dieser in…

EAS 845Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/9625.03.1996

…Beurteilung beruht auf der Überlegung, dass die nach einem DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage…

EAS 1721Satellitenschüsseln als Betriebstätten eines Kommunikationsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/14-IV/4/0001.09.2000

…die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird - solange sich im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten kein anderweitiges Auslegungserfordernis ergibt - auch im Geltungsbereich der andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese…

EAS 776Dubioser Lizenzvertrag mit schweizerischer Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/6-IV/4/9515.12.1995

…Gesellschaft erfolgt sein (und daher in Wahrheit weiterhin in der Verfügungsgewalt der inländischen Firmen verblieben sein) oder sollte sich die Konstruktion insgesamt als Rechtsmissbrauch darstellen, wären andere rechtliche Folgerungen zu ziehen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 396Österreichisches Büro einer russischen Handelsagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/2/1-IV/4/9424.02.1994

…Agenturtätigkeiten (Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR begründet. Die aus der Agenturtätigkeit…

EAS 2053Steuerlich wirksames Künstler-Kontraktsplitting
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/0221.05.2002

…anders und schließt der österreichische Veranstalter nicht mit einem gewerblich tätigen Unternehmen (Produktionsgesellschaft, Konzertdirektion) einen Vertrag über ein Künstlergastspiel ab, sondern tut er dies unmittelbar mit dem Künstler (sei es mit oder ohne Vermittlung einer Agenturgesellschaft) und ist es sodann der Künstler, der (selbst oder…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…Ob in diesem Fall der Weltmarktpreis für Roggen eine geeignete Vergleichsgrundlage darstellt, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens, bei dem keine umfangreichen Sachverhaltsermittlungen angestellt werden können, nicht ohne weiteres bestätigt werden. Denn im vorliegenden Fall treten nach Darstellung in der Anfrage einige Besonderheiten hinzu: es…

EAS 231Tschechische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/15/1-IV/4/9304.02.1993

  Im Fall einer tschechischen Kommanditgesellschaft erfolgt nach Ihrer Darstellung eine unterschiedliche Behandlung der beschränkt haftenden und der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird wie ein Personengesellschafter mit seinem Gewinnanteil unmittelbar besteuert und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnausschüttung tatsächlich vorgenommen wurde…

EAS 227Französische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/2/1-IV/4/9329.01.1993

…SICAV) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im…

EAS 328Gewerbeertragsbesteuerung für Inlandsrepräsentanzen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 568/1/1-IV/4/9329.10.1993

…ein Gewinnaufschlag zuzurechnen ist. Der Umstand, dass nach Ihrer Darstellung das zuständige österreichische Finanzamt für Belange der Gewinnzurechnung dennoch auf Anwendung der Kostenaufschlagsmethode besteht, muss als Indiz dafür gewertet werden, dass offensichtlich die Eigenschaft der Repräsentanz im Rahmen der Umsatzerzielung des japanischen Unternehmens nicht als…

EAS 986Zuteilung von Optionsrechten an Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4981/10-IV/4/9609.12.1996

…werden und kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung genommen werden. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: