Findok · EAS-Auskünfte
EAS 986
Zuteilung von Optionsrechten an Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-Auskunft04 4981/10-IV/4/96vom 09.12.1996
Wortlaut laut Findok
Aus dem BMF-Erlass vom 7.8.1996
(ÖStZ 18/1996, 440) ist erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von
Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer
US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss
eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der
Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon
auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht
lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der Optionsrechte
eintretender Wertzuwachs dem jeweiligen Mitarbeiter zufließen kann. Ob in
einem konkreten Einzelfall die Ausgestaltung eines Stock-Option-Plans diesen
Prinzipien entspricht, muss von Parteienseite beurteilt werden und kann nicht im
EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei
besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend
präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung
genommen werden.
9. Dezember
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 15 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4981/10-IV/4/96
- Stammnummer
- 15005
- Gültig
- 09.12.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF