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EAS 1673Neues DBA-Russland und die russische "branch profits tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 577/1-IV/4/0012.06.2000

…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…

EAS 2266Konzerndividendenbegünstigung im DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0302.04.2003

…10 Abs. 2 lit. a DBA-Russland). Auch wenn das Stammkapital der österreichischen Tochter-GmbH voll eingezahlt ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

  Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

…wonach Art. 11 des Doppelbesteuerungsabkommens einschlägig wäre (Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 11 Rz 93). Das DBA Russland enthält jedoch eine gesonderte Protokollbestimmung zu Art. 7, der zufolge "Einvernehmen darüber [besteht], dass der in Artikel 7 verwendete Ausdruck "Unternehmensgewinne" auch Gewinne eines Gesellschafters…

EAS 2302Russisches Theatergastspiel vor Kundmachung des neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/0323.06.2003

…Steuerpflichtigen (im vorliegenden Fall den russischen Staat als Betreiber des Theaters), sondern auch für den für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstalter Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben…

EAS 908Russland-Werkvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 65/2-IV/4/9603.07.1996

…DBA-Russland genannte Aufenthaltsdauer von 183-Tagen überschritten, so dass Russland das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs. 3 DBA…

EAS 1648Montageüberwachung durch einen österreichischen Schlossermeister in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/3-IV/4/0008.05.2000

…wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 des Abkommens erzielt worden sind. Ob diese Voraussetzung zutrifft, muss von Parteienseite unter Beweis gestellt werden. Da einerseits der Begriff der "Repräsentanz" im Sinn des DBA-Russland dem Begriff der "Betriebstätte…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…zwar insoweit als das DBA-Russland die Besteuerungsrechte dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Soweit die russischen Einkünfte aus Aktivtätigkeiten stammen, gilt bei der Abkommensanwendung nicht das Zufluss-, sondern das Kausalitätsprinzip. Das Abkommen steht daher einer Besteuerung von Einkünften entgegen, die durch Aktivitäten in Russland vor der inländischen…

EAS 2377Österreicher als Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 701/2-IV/4/0321.11.2003

…Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen, dass aber diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten…

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wenn diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden, weil die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten, dann ist…

EAS 2999Russische Repräsentanz eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2337-IV/4/200825.08.2008

…russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Russland handelt, auch der Auffassung der russischen Steuerverwaltung entsprechen, dann wird dieser Auffassung auch von österreichischer Seite gefolgt werden, da andernfalls damit das…

EAS 3264Engagement eines russischen Symphonieorchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/201217.01.2012

…das Orchester geleisteten Gastspielvergütung enthalten, würde es einer gesonderten Abzugsbesteuerung unterliegen. Die Vornahme der Abzugsbesteuerung an der Gastspielvergütung des Orchesters wird durch Artikel 17 Abs. 2 DBA-Russland international abgesichert. Dies gilt auch für eine allfällige gesonderte Besteuerung des Dirigenten, die diesfalls von Artikel 17…

EAS 3036Raumplanungsvergabe an eine Bahamas-Gesellschaft mit Planungsbüro in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3439-IV/4/200821.01.2009

…Sitz auf den Bahamas, wobei die Planungsarbeit in den Moskauer Büros dieser Gesellschaft ausgeführt wird, dann ist - soferne keine Einkünftezurechnung an russische Innenarchitekten stattzufinden hat - das DBA-Russland nicht anwendbar. Sind daher die Planungshonorare der auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft zuzurechnen, dann ist zu prüfen…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

…in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der…

EAS 60Hotelbauprojekte in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 790/2/1-IV/4/9116.12.1991

…dar. Sollte allerdings der Generalmanager einen Dienstnehmer als Kontrollperson nach Russland entsenden, würden die Büros der Kontrollperson als Betriebstätte des österreichischen Generalunternehmers anzusehen sein, wenn deren Aufgabenkreis über eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit (im Sinn des Artikels 4 Abs. 3 lit. f DBA-UdSSR) hinausgeht. 16…

EAS 207Kapitalbeteiligungen in Russland über österreichische Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2104/1/1-IV/4/9203.12.1992

…ist für den zypriotischen Partner die Ansässigkeitsvoraussetzung im Sinn des DBA mit der seinerzeitigen Sowjetunion in Österreich nicht erfüllt. Sein Anteil an den russischen Gewinnausschüttungen genießt daher durch das zwischen Österreich und der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene DBA keinen Abkommensschutz. Wohl ist aber auf den zypriotischen…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…DBA ansässiger Arbeitnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses zur Dienstleistung nach Moskau entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gem. Art. 11 Abs. 1 DBA -UdSSR dann dem russischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich…

EAS 267Baustellenfristüberschreitungen in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 644/12/1-IV/4/9314.05.1993

…kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich vereinbart ist…

EAS 751Gewinnaufteilung bei Russlandbauprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9511.11.1995

…weil hiedurch offensichtlich keine dem Art. 5 DBA-UdSSR entsprechende fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung erzielt werden kann. Denn ein Unternehmer, der die Funktion eines Generalunternehmers innehat und der ein fremdes unabhängiges Unternehmen in Russland mit der nach seinen Instruktionen vorzunehmenden Bauüberwachung beauftragt, wird sich nicht mit einer…