…Prüfer nicht mehr besichtigt werden können. Der Prüfer gehe aber davon aus, es handle sich dabei um eine feste Einrichtung iSd Art 14 DBA Russland. Aus diesem Grund seien die darauf entfallenden Einkünfte in Österreich der beschränkten Steuerpflicht zu unterziehen. Auch allfällige Auslandsreisen seien funktional…
…bezieht. Die vom VwGH dargestellten Grundsätze in Bezug auf die Art der Ausübung der Tätigkeit sind in dem vom VwGH beurteilten und im vorliegenden Fall die gleichen. Auch das BMF vertritt in EAS 2046 vom 29.04.2002 zum DBA Russland (alt) die Rechtsmeinung, dass…
…der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf die Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen, einer festen Einrichtung und der Zuteilung des Besteuerungsrechtes der sonstigen selbständigen Einkünfte einer Geschäftsführerin einer GmbH nach DBA Russland folgt. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zulässig. Wien…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Zuteilung des Besteuerungsrechtes der sonstigen selbstständigen Einkünfte einer Geschäftsführerin einer GmbH nach dem DBA Russland der dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Gemäß Art 15 Z 1 DBA Russland dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…
…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…
…10 Abs. 2 lit. a DBA-Russland). Auch wenn das Stammkapital der österreichischen Tochter-GmbH voll eingezahlt ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des…
Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der…
…gestanden sei und da dieser an deren Adresse auch den Hauptwohnsitz nach dem Meldegesetz begründet habe. Auf Grund der nachgereichten Ansässigekeitsbescheinigung - Anmerkung des UFS: diese Bestätigung stellt keine Ansässigkeitsbescheinigung iSd DBA-Russland dar, da in dieser die Worte "ansässig in" nicht enthalten sind - der russischen…
…wonach Art. 11 des Doppelbesteuerungsabkommens einschlägig wäre (Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 11 Rz 93). Das DBA Russland enthält jedoch eine gesonderte Protokollbestimmung zu Art. 7, der zufolge "Einvernehmen darüber [besteht], dass der in Artikel 7 verwendete Ausdruck "Unternehmensgewinne" auch Gewinne eines Gesellschafters…
…Steuerpflichtigen (im vorliegenden Fall den russischen Staat als Betreiber des Theaters), sondern auch für den für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstalter Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben…
…1 lit e) ins Leere, da Einkünfte nicht "auf Grund dieses Abkommens" in Russland zu besteuern sind. Art. 25 beinhaltet eine Regelung zur Führung von Verständigungsverfahren und wurde nicht suspendiert. Da das DBA die Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten nicht mehr einschränkt, kann ein solches Verfahren jedoch…
…DBA-Russland genannte Aufenthaltsdauer von 183-Tagen überschritten, so dass Russland das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs. 3 DBA…
…gegenständlichen Fall inwieweit der Gewinn der Bf. im Streitjahr einer Betriebsstätte in Russland zuzurechnen ist. Das DBA-Russland (BGBl III 2003/10) regelt das Vorliegen einer Betriebsstätte und die Zurechnung von Unternehmensgewinnen wie folgt: „Artikel 5 BETRIEBSTÄTTE 1. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck…
…bzw. B OECD-Musterabkommen. Andererseits sei diese Interpretation auch vom reinen Wortlaut des Art. 23 Abs.1 DBA-Russland gedeckt. Als Auslegungsgrundsatz sei darüber hinaus Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention maßgeblich: Jeder Staatsvertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen…
…wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 des Abkommens erzielt worden sind. Ob diese Voraussetzung zutrifft, muss von Parteienseite unter Beweis gestellt werden. Da einerseits der Begriff der "Repräsentanz" im Sinn des DBA-Russland dem Begriff der "Betriebstätte…
…sei, würden diese ausländischen Einkünfte während ihrer Entsendung in Österreich abgerechnet. Auf Grund des oben dargestellten Sachverhaltes seien sie jedoch gemäß dem DBA Russland bei der Ermittlung der österreichischen Einkommensteuer in keiner Weise zu berücksichtigten, auch nicht in Form eines Progressionsvorbehaltes. Mit Eingabe vom 26…
…die zustande gekommen wären, wenn die Geschäftspartner sich als unabhängige Unternehmen fremd gegenüber gestanden wären. Überdies trägt diesem allgemeinen Grundsatz auch das DBA mit Russland Rechnung. Artikel 9 des DBA-Russland, BGBl III 2003/10 ist mit „Verbundene Unternehmen“ überschrieben und regelt in seiner Ziffer…
…zwar insoweit als das DBA-Russland die Besteuerungsrechte dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Soweit die russischen Einkünfte aus Aktivtätigkeiten stammen, gilt bei der Abkommensanwendung nicht das Zufluss-, sondern das Kausalitätsprinzip. Das Abkommen steht daher einer Besteuerung von Einkünften entgegen, die durch Aktivitäten in Russland vor der inländischen…
…Indizien dafür seien Familienbesuche, ein österreichisches Mobiltelefon und das Fehlen von Unterhaltszahlungen an die Gattin. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2014 verwies das Finanzamt auf Art 15 iVm Art 23 DBA Russland und darauf, dass laut diesen Bestimmungen die für die Tätigkeit in rus_Ort…