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EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung einerseits…

EAS 2288Gewinnausschüttung über eine französische SNC an eine niederländische Holding-BV
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0306.05.2003

…erfüllt dieses Kriterium jedenfalls nicht. Die auf Grund des DBA-Frankreich angestrebte KESt-Entlastung dürfte damit keine Aussicht auf Erfolg haben. Ist die Gewinnausschüttung steuerlich der holländischen Holding-BV zuzurechnen, dann kann - wegen des Umweges über die französische SNC - keine Steuerentlastung auf der Grundlage von…

EAS 3417Abkommensberechtigung und Quellensteuerbefreiung für japanische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/8/201914.08.2019

…der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist durch eine von der japanischen…

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

…übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern anzurechnen oder die Auslandszinsen…

EAS 1276DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/9822.06.1998

…II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

In Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA-Frankreich wurde vereinbart, dass die Investmentfonds der beiden DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten…

EAS 130Zinsen-KEST-Entlastung holländischer Anleger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 784/6/1-IV/4/9220.05.1992

…Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten Erlasses die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein…

EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

…11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt…

EAS 2183KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/64-IV/4/0210.12.2002

…Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5%). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 535KESt-Entlastung zugunsten deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/75/1-IV/4/9405.12.1994

  Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…

EAS 2066KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 333/2-IV/4/0228.05.2002

…2 des DBA-Deutschland besteht aber Anrecht auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bereits in Punkt 2.1 des Merkblattes ZS-D3 über die Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß dem DBA-Deutschland hat das BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass das DBA-1954 keine…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

…ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der Anteilsinhaber des ausländischen Fonds dar. Würde diese Sichtweise des innerstaatlichen Rechts auch auf der Ebene der DBA angewendet, dann wäre für eine Steuerrückerstattung…

EAS 3192Inländischer Zinsenertrag einer deutschen Personengesellschaft mit inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3407-IV/4/201012.01.2011

…sondern der Gesellschafter der steuerliche "Empfänger", der aber keine wirksame Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 abgeben kann. Sollte keine KESt-Entlastung durch das Bankinstitut erreichbar sein, eröffnet EStR 2000 Rz 7797 noch die Möglichkeit, die Kapitalertragsteuer bei der Veranlagung des österreichischen Gesellschafters anzurechnen…

EAS 2772Vermeidung des Rückzahlungssystems nach § 94a EStG in analoger Anwendung der Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0547-IV/4/200609.11.2006

…wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen…

EAS 2361Gewinnausschüttung an deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1137/1-IV/4/0314.10.2003

Hält eine deutsche Kapitalgesellschaft Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft in einem die 10%-Grenze des Artikels 10 Abs. 2 DBA-Deutschland übersteigenden Ausmaß, besteht abkommensrechtlich ein Anrecht, dass die ihr steuerlich zuzurechnenden Gewinnausschüttungen von der österreichischen Kapitalertragsteuer insoweit entlastet werden, als diese 5% übersteigt. Voraussetzung…

EAS 3423DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.194.13425.03.2020

…Prüfung der Abkommenskonformität der KESt-Entlastung eröffnet werden muss. Bei einer US-Holding mit operativer Betriebstätte in einem Drittstaat könnte zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die US-Holding eine doppelansässige Gesellschaft ist, wodurch aufgrund von § 5 Abs. 1 Z 6 DBA-Entlastungsverordnung zwingend das Rückerstattungsverfahren…

EAS 1899Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/0123.07.2001

…Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die Befreiungserklärung…

EAS 3016Quellenentlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2986-IV/4/200818.11.2008

…wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen…

EAS 652Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer niederländischen operativen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/88/2-IV/4/9512.06.1995

…1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen, wird von der in § 1 Abs. 8 der Durchführungsverordnung zum DBA-Niederlande, BGBl. Nr. 83/1972, vorgesehenen Möglichkeit einer Entlastung an der Quelle kein Gebrauch…