Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3016
Quellenentlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2986-IV/4/2008vom 18.11.2008
Wortlaut laut Findok
Hat Ende November 2005 die
österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche
Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der
Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der
österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG
1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in
Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig
rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog
zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3
Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung
anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings
unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in
den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen
eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem
finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in
einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich
kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden
Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772).
Findet daher im November 2008 eine weitere
Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt,
kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2
KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr
2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen
Zwischenschaltung der die Gewinnausschüttung empfangenden deutschen
Holdinggesellschaft zur Folge hatte und hiermit eine dreijährige
Ausstrahlwirkung dieser Beurteilung verbunden war.
Bundesministerium für Finanzen, 18. November
2008
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2986-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38095
- Gültig
- 18.11.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF