…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
Hat es ein amerikanischer Geschäftsvermittler übernommen, für einen internationalen Konzern den österreichischen Absatzmarkt aufzubauen und hat er diese Aufgabe unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte dadurch erfolgreich bewältigt, dass er ein Netzwerk von Subvertretern eingerichtet hat, wobei ihm als Entgelt eine Provision von sämtlichen Konzernumsätzen durch…
…Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu sehen, dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der österreichischen Kapitalgesellschaft) nur mehr die Hälfte seiner Arbeitszeit widmet, dann werden in der Regel 50% aller…
…ihrem bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, auf die im Zuge der Reorganisation bisher von Österreich aus wahrgenommene Marketingfunktionen übergegangen sind und vermindert sich dadurch der Reingewinnsatz der österreichischen Gesellschaft von bisher durchschnittlich 10% auf 2,5%, so wird zu prüfen sein, ob diese…
…werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat der deutschen Gesellschaft entsandt, und wird auf deutscher Seite die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen…
…bildet, wäre darin bereits ein gewichtiges Argument zu sehen, die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte des Geschäftsführers zuzurechnen sind…
…wenn die D-GmbH kein deutsches, sondern ein österreichisches Unternehmen wäre und Betriebstätten deutscher Unternehmen nicht gegenüber Betriebstätten österreichisches Unternehmen diskriminiert werden dürfen (siehe in diesem Sinn EAS 2157). Die Steuerfreistellungsverpflichtung leitet sich nach Auffassung des BM für Finanzen aber auch aus Artikel 7 des…
…11 EStG mit den inländischen sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist…
…Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und…
…die abkommenskonform von den Bezügen (inkl. der Sonderzahlung) erhoben wurde, ist auf die österreichische Steuer, die auf diese in Großbritannien abkommenskonform zu besteuernden Einkünfte entfällt, anzurechnen. Bei dieser Anrechnung muss die britische Steuer nicht in eine solche, die auf die laufenden Bezüge und eine solche…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…zu sprechen ist. Denn in diesem Fall fielen die Vergütungen unter Artikel 10 DBA-Deutschland (öffentliche Bezüge) und wären in Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen und folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen gewesen. Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht…
…kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus…
…Eine derartige Steuerfreistellung in Österreich auf der Grundlage von Art. 16 (öffentliche Bezüge und Sozialversicherungszahlungen) würde nach Auffassung des BM für Finanzen (die allerdings noch nicht mit Dänemark abgestimmt ist) selbst dann nicht in Frage kommen, wenn der dänische Arbeitgeber eine Rückverrechnung mit dänischen Sozialversicherungsträgern…
…sondern einem bloßen Beirat übertragen werden, mag dieser auch in gewissen Detailbelangen Unterschiede zu einem Aufsichtsrat aufweisen (zB fehlende Belegschaftsvertretung, keine förmliche Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses und den Bericht an die Generalversammlung gem. § 30k GmbHG). Zur Frage der Gewinnausschüttung an die deutschen Gesellschafter…
…ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung…
…DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft zu erblicken ist, wenn - die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn - die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser…
…ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist…
…tätigt, kann daraus im Wege der Wiederverkaufspreismethode (mit Rohgewinnmargen oder auf TNMM gestützt mit Reingewinnmargen) ein Fremdvergleich in Bezug auf die konzerninternen Warenbezugspreise angestellt werden. Soweit hingegen die Tochtergesellschaft ihre eigenen ausländischen Tochtergesellschaften beliefert, soweit sonach auf der Eingangs- und Ausgangsseite ein konzerninternes Naheverhältnis besteht…
…bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu…