…Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht abzugebenden Steuererklärung sind bei Beurteilung, ob die Erklärungsgrenze von 37.000 S (§ 42 Abs. 2 EStG) überschritten ist, sämtliche Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG maßgebend (sonach die Vermietungseinkünfte und die kraft Inlandsverwertung steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis zum österreichischen Arbeitgeber)…
…die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem…
…18 DBA-Schweiz aus der Zuteilungsregel des Artikels 15 herausgelöst und damit der Besteuerung des Tätigkeitsstaates (hier: Österreich) entzogen und dem Ansässigkeitsstaat (hier: Schweiz) zur Besteuerung überlassen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine "Aufhebungsvereinbarung" können die verschiedensten Abgeltungen vereinbart werden. Für die Beurteilung…
…Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG 1988 in Anwendung des progressiven Steuertarifes oder mit 20% vorzunehmen ist, nicht ausschließlich nur…
…dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, da hiefür umfassendere Erhebungen erforderlich wären, wobei auch auf die Beurteilung durch die britische Steuerverwaltung Bedacht zu nehmen sein wird. Sollte die Tätigkeit tatsächlich nicht im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ausgeübt werden, könnte gemäß Art. 14 DBA-Großbritannien in Österreich…
Wird ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger zur Mitwirkung als Inspizient bei inländischen Festspielen engagiert, so ist für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen in Österreich zunächst festzustellen, ob die Mitwirkung im Rahmen eines mit dem inländischen Festspielveranstalter abgeschlossenen Dienstvertrages oder im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt…
…einen PKW zur Verfügung stellt und monatlich S 11.000,- zur Deckung der Lebenskosten auszahlt, dann muss vorweg eine Beurteilung der im gegebenen Zusammenhang steuerlich relevanten Gegebenheiten des Falles vorgenommen werden. Hiebei dürfen die ertragsteuerlichen und lohnsteuerlichen Komponenten nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Vor allem…
Wird ein deutscher Staatsbürger von seinem deutschen Arbeitgeber (deutsche Muttergesellschaft) zur tschechischen Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch…
…Art. 15 DBA-Italien und gemäß Artikel 15 DBA-Argentinien der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und müssen in den genannten Staaten von der Besteuerung freigestellt werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in Italien oder Argentinien Betriebstätten unterhält und eine Entsendung in…
…des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer Vertragsabschlussvollmacht entscheidend. Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über das österreichische Büro erfolgt oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das Argument…
…einer britischen Gesellschaft, die über keine inländische Betriebstätte verfügt, unter Vertrag genommen werden. Eine andere Beurteilung ist wegen der vom OECD-Vertragsmuster abweichenden DBA-Regelung für einen in Deutschland ansässigen (freiberuflich-künstlerisch tätigen) Light-Designer anzustellen. Dieser unterliegt mit den von dem Festspielveranstalter bezogenen Vergütungen…
…Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der Aufwand im Rechnungswerk des österreichischen Unternehmens belassen und…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft damit betraut, auch die Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft zu besorgen und wird hiefür als Gestaltungsweg jener eines zweiten steuerlichen Dienstverhältnisses zur deutschen Tochtergesellschaft gewählt, so gewährleistet diese Gestaltungsform deckungsgleiche Beurteilungen nicht nur auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens, sondern auch auf der Ebene…
Unter EAS 571 wurde zur Frage der steuerlichen Behandlung der Zuteilung von Konzernoptionsscheinen folgende Beurteilung abgegeben: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert…
…wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein? Wird der Geschäftsführer für die österreichische Tochtergesellschaft…
Wird ein in Österreich im Sinne des österreichisch-polnischen DBA ansässiger Arbeitnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses zur vorübergehenden Dienstleistung nach Polen entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem…
…und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und Publikationsschwerpunkte, der Evaluierung der wissenschaftlichen Themenstellungen sowie bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Ergebnisse und Qualität der von diesen Wissenschaftlern hervorgebrachten wissenschaftlichen Arbeiten). Mitglieder dieses wissenschaftlichen Beirats sind auch Personen…