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EAS 2152Eigenkapitalverzinsung und Betriebstättendiskriminierungsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/44-IV/4/0228.10.2002

Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…

EAS 3330Internationale Schachtelbefreiung für eine inländische KG mit liechtensteinischen Kapitalgesellschaftskommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0550-VI/8/201324.09.2013

Sind am Substanzwert einer österreichischen operativ tätigen KG zu je 1/3 eine deutsche und zwei liechtensteinische Kapitalgesellschaften beteiligt, so steht bei der KG-Gewinnermittlung gemäß den Diskriminierungsverboten der DBA mit Deutschland und Liechtenstein die internationale Schachtelbefreiung zu. Denn nach den Diskriminierungsverboten darf die Besteuerung…

EAS 2286Eigenkapitalverzinsung bei Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/1-IV/4/0312.06.2003

Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die in § 11 Abs. 2 KStG…

EAS 2575Verlustvortrag eines italienischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/200525.02.2005

…vorausgesetzt, dass der KG-Gewinnanteil des Jahres 2002 ungekürzt um den österreichischen Verlustvortrag in die italienische Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist. Rechtsgrundlage für dieses Beurteilungsergebnis ist Artikel 24 Abs. 2 DBA-Italien (Betriebstättendiskriminierungsverbot). 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2542Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200428.12.2004

…gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmen (hier: die die Beteiligung haltende inländische Mitunternehmerschafts-Betriebstätte der deutschen GmbH) nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung…

EAS 1418Verlustvortragsproblematik einer schweizerischen AG nach einer Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/4-IV/4/9918.02.1999

…gem. § 21 Z 1 UmgrStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn…

EAS 1690Deutsche Unternehmen mit verlust- und gewinnbringenden Inlandsbaustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/13-IV/4/0017.07.2000

…gem. § 21 Z 1 UmgStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…

EAS 2522Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/200430.11.2004

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 2013Auslandsbeteiligungen einer österreichischen Tochter-KG einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0203.04.2002

…Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der Auslandsgesellschaft. Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 kann genauso wenig wie das Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland (2000) so ausgelegt werden, dass hierdurch die Verpflichtung erwachsen könnte…

EAS 1397Verlustvortragsproblematik einer schweizerischen AG nach einer Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/26-IV/4/9804.01.1999

…§ 21 Z 1 UmgrStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn die…

EAS 1372Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf britische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9823.11.1998

…ist auch im Verhältnis zu Großbritannien einzuräumen, dass die inländische Betriebstätte des britischen Unternehmens hiedurch gegenüber einer vergleichbaren inländischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft in diskriminierender Weise benachteiligt würde, sodass auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Art. 26 Abs. 2 DBA-Großbritannien in Fällen dieser Art…

EAS 1085Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/3-IV/4/9717.06.1997

…erfolgen, d.h. nur dann, wenn der zur Auslandsverlustverwertung primär berufene Ansässigkeitsstaat des Unternehmens hiezu mangels ausreichenden Einkommens des seiner unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden Abgabepflichtigen nicht in der Lage ist. Das DBA-Deutschland enthält kein "Betriebstättendiskriminierungsverbot", sodass durch dieses Abkommen der Anwendung von § 102 EStG nicht…

EAS 1193Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf norwegische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/4-IV/4/9715.12.1997

…Veranlagung rückzuzahlen ist. Es ist einzuräumen, dass die inländische Betriebstätte des norwegischen Unternehmens hiedurch gegenüber einer vergleichbaren inländischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft in diskriminierender Weise benachteiligt würde, sodass auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Art. 23 Abs. 3 DBA-Norwegen in Fällen dieser Art zur…

EAS 3004Planungsarbeiten einer kanadischen Innenarchitektengemeinschaft bei einer Hotelerrichtung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2605-IV/4/200810.10.2008

…in § 98 EStG 1988 festgelegten Umfang der beschränkten Steuerpflicht nicht erweitern. Doch selbst dann, wenn eine inländische Baubetriebstätte besteht, würde das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot eine Freistellung vom Steuerabzug zur Folge haben. Da in diesem Fall die Steuerabzugspflicht aber nicht durch innerstaatliches Recht, sondern durch Abkommensrecht entfällt…

EAS 3028GmbH-Gewinnausschüttung an eine inländische Personengesellschaft mit 100-prozentigem französischem Kapitalgesellschafts-Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3263-IV/4/200821.01.2009

Ist eine französische Kapitalgesellschaft zu 100% als Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der…

EAS 2870EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/200720.07.2007

…Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen aber besteuert werden. Denn nach Artikel 24 Abs. 1 DBA ist eine unterschiedliche Behandlung ansässiger und nichtansässiger gemeinnütziger Vereine nicht untersagt und das Betriebstättendiskriminierungsverbot…

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

…der griechischen Personengesellschaftsbetriebstätte (inklusive der als Sondervergütungen gezahlten Zinsen) aus der Besteuerungsgrundlage der D-GmbH in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies ergibt sich auf der abkommensrechtlichen Ebene einerseits aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland, weil das Freistellungsgebot des österreichisch-griechischen DBA zur Anwendung käme…

EAS 942Dotationskapital und Verlustvortrag für inländische Niederlassungen niederländischer Banken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/9624.09.1996

…Bank hervorgegangen (durch Umwandlung auf die niederländische Alleingesellschafterin) und geht damit das Verlustvortragsrecht auf die beschränkt steuerpflichtige niederländische Bank über, dann bewirkt das im DBA-Niederlande enthaltende Betriebstättendiskriminierungsverbot, dass die Verluste mit Gewinnen der inländischen Bankbetriebstätte - unter Beachtung der Vortragsbeschränkungen des Strukturanpassungsgesetzes - verrechnet werden können…

EAS 1611Drittstaatslizenzgebühren an eine österreichische Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/0013.03.2000

…bezogen werden, sind die Abkommen zwischen Deutschland und den betreffenden Lizenzgeberstaaten anwendbar und verpflichten diese Staaten zu den entsprechend vorgesehenen Quellensteuerentlastungen. Wäre im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ein OECD-konformes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthalten, dann wären die gemäß den DBAs der Drittstaaten mit Deutschland reduzierten Quellensteuern in Österreich…