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EAS 3249Inländisches Atelier eines ausländischen Kunstmalers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1429-IV/4/201131.10.2011

…EStG 1988 seine Einkünfte aus der im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen Tätigkeit dem Steuerabzugsverfahren unterliegen. Allerdings wird nach österreichischer Verwaltungspraxis dem Betriebstätten-Diskriminierungsverbot der Doppelbesteuerungsabkommen die Wirkung beigemessen, dass Zahlungsflüsse an eine Inlandsbetriebstätte des im DBA-Ausland ansässigen Steuerpflichtigen genauso wenig einem Steuerabzug unterzogen…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

…österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es ist wohl richtig, dass dieses Diskriminierungsverbot…

EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

…die Zurechnung der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte sowie die steuerliche Erfassung der Ausschüttung in Österreich unter Angabe der österreichischen Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU…

EAS 2460Verwertung von inländischen Baubetriebstättenverlusten ausländischer Baufirmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0417.05.2004

…EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418). Aus dem Diskriminierungsverbot des DBA-Deutschland ist keine Lockerung dieser Einschränkungen ableitbar. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich die (im Jahr 1 liquidierte) Betriebstätte nicht anders als ein (unbeschränkt steuerpflichtiges) österreichisches Unternehmen zu behandeln. Wird ein österreichisches Unternehmen (eine Kapitalgesellschaft…

EAS 2796Gewinnberichtigungen bei den osteuropäischen Betriebstätten einer österreichischen KG mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0604-IV/4/200606.12.2006

…Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen unter Anwendung der einschlägigen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze sich als berechtigt herausstellen sollten. Rechtsgrundlage für eine solche Gegenberichtigung wäre das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, durch das die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen GmbH in gleicher Weise Anrecht auf eine sachgerechte…

EAS 3363Veräußerung einer Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft durch eine österreichische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-VI/8/201529.10.2016

…prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu gestalten als die Besteuerung eines österreichischen Unternehmens. Bezogen…

EAS 2975Inländische KG-Betriebstättenverluste einer italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1734-IV/4/200810.07.2008

Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…

EAS 2656GmbH-Gewinnausschüttung an eine von deutschen Stiftungen gehaltene inländische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/200514.09.2005

…die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die von den deutschen Stiftungen in ihren österreichischen KG-Betriebstätten bezogenen Gewinnausschüttungen ebenfalls steuerfrei zu belassen hat. 14. September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1673Neues DBA-Russland und die russische "branch profits tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 577/1-IV/4/0012.06.2000

…nicht entgegensteht, wird ein solches Verbot jedenfalls dem Betriebstätten-Nichtdiskriminierungsverbot des Artikels 24 zuzuschreiben sein; dieses Verbot ist seinerzeit auch von den USA gegenüber Österreich beachtet worden und es bedurfte zu seiner Beseitigung einer enstprechenden Änderung der Abkommensrechtslage. Sollten daher österreichische Unternehmen Gefahr laufen, im…

EAS 2404Österreichische KG mit schweizerischem Kommanditisten und tschechischer Tochterkapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/37-IV/4/0305.01.2004

…steuerfrei. Denn die Gewinnausschüttung fließt in die vom Diskriminierungsverbot erfasste Personengesellschaftsbetriebstätte der schweizerischen Kommanditistin. Die Steuerbefreiung gilt allerdings wegen des erst ab 2004 wirksam werdenden Entfalls der Unmittelbarkeitsvoraussetzung für das Halten der Beteiligung ab diesem Jahr (bezüglich der Rechtslage vor 2004 siehe EAS.2013, 2052…

EAS 1318Inländische Betriebstättenverluste im Verhältnis zu Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 552/1-IV/4/9824.08.1998

…246/1961, hat daran nichts geändert. Denn anders als das ab 1995 geltende neue Doppelbesteuerungsabkommen sieht das Abkommen des Jahres 1959 kein Diskriminierungsverbot für die inländischen Betriebstätten von in Frankreich ansässigen Personen vor. 24. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

…Mitunternehmerschaft erzielt wurden, die in Österreich eine Betriebstätte unterhält (maW, wenn die GmbH nicht nur in bulgarischen, sondern auch in österreichischen Betriebstätten operativ tätig ist, wobei die österreichischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten der deutschen Mitunternehmer bilden), dann bewirkt das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 3 des…

EAS 2677Verkauf von Auslandsbeteiligungen nach einer Auslandsspaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200616.01.2006

…Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da dieses Verbot nur eine Ungleichbehandlung der ungarischen Kapitalgesellschaft, nicht aber ihrer Gesellschafter untersagt. Da der…

EAS 1722Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1-IV/4/0009.10.2000

…Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art…

EAS 2276Anrechnung rumänischer Zinsenquellensteuer im Fall einer inländischen KG mit drei mittelbar beteiligten US-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/9-IV/4/0323.04.2003

…23 Abs. 2 DBA-Österreich/USA anzurechnen. Dies deshalb, weil die aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie gegebenen inländischen Betriebstätten der beschränkt steuerpflichtigen US-Gesellschaften gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Abkommens nicht von einer rumänischen Quellensteuer ausgeschlossen werden dürfen, die…

EAS 2579US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/4/200525.02.2005

…in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA…

EAS 3023Frage der Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 bei Zahlungen an eine österreichische KG mit 100% kapitalbeteiligtem österreichischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3192-IV/4/200824.11.2008

…GmbH entgegen. Denn hat die KG in Österreich keine Betriebstätten, verpflichtet Artikel 7 DBA-Schweiz zur Steuerentlastung. Sieht man hingegen - weil es sich um eine nach österreichischem Recht errichtete KG handelt - eine österreichische Geschäftsleitungsbetriebstätte als gegeben an, stünde das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 2…

EAS 1264Inlands-Betriebstättenverluste deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 84/1-IV/4/9825.05.1998

…Deutschland zugänglich ist. Nach einer mit Deutschland anlässlich der jüngsten Doppelbesteuerungsverhandlungen geplanten Regelung, werden erst die ab 1998 in österreichischen Betriebstätten anfallenden Verluste im Vorgriff auf das künftige OECD-Diskriminierungsverbot für einen Verlustvortrag in Österreich geeignet sein. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1654Auslandsverluste in Betriebstätten und Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/5-IV/4/0008.05.2000

…zulässt, richtet sich nach italienischem Recht. Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien wird jedenfalls auf österreichischer Seite zurzeit so ausgelegt, dass Italien hiezu abkommensrechtlich nicht verpflichtet ist. Es ist einzuräumen, dass dann, wenn die genannten ausländischen Betriebsergebnisse nicht in ausländischen Betriebstätten, sondern in ausländischen Tochtergesellschaften anfallen…

EAS 2345Inländische Betriebstättenverluste einer französischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/27-IV/4/0302.09.2003

Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…