…vom VwGH aufgeworfene Unvereinbarkeit der Versagung der Begünstigung für ausländische Körperschaften mit den Grundfreiheiten der EU. Im Zusammenspiel mit dem VwGH-Erkenntnis liege somit ein rechtswidriger Widerspruch zu zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen (Betriebsstättendiskriminierungsverbot gemäß Art. 24 DBA Österreich - Schweiz) vor. Dem Steuerpflichtigen könne nicht zugemutet weden…
…entkommen (Cordewener, aaO, S. 250). Dabei kann ein das Diskriminierungsverbot überschreitendes "Beschränkungsverbot" integrationspolitisch und systematisch begründet werden, denn dem Wortlaut der Grundfreiheiten ist ein verengtes Verständnis im Sinne eines bloßen Gleichbehandlungsgebotes nicht zu entnehmen. Zudem kann aus Art. 3 Abs 1 lit. c EG herausgelesen…
…entkommen (Cordewener, aaO, S. 250). Dabei kann ein das Diskriminierungsverbot überschreitendes "Beschränkungsverbot" integrationspolitisch und systematisch begründet werden, denn dem Wortlaut der Grundfreiheiten ist ein verengtes Verständnis im Sinne eines bloßen Gleichbehandlungsgebotes nicht zu entnehmen. Zudem kann aus Art. 3 Abs 1 lit. c EG herausgelesen…
…Bakaert), was für die ihre Geschäftstätigkeit im Wege von Betriebsstätten ("Zweigniederlassung") ausübende Bf. zutreffe. Da demgegenüber Art. 63 AEUV bloß die grenzüberschreitende Verfügung über Geld oder Sachkapital in jedweder Form voraussetze und beide Bestimmungen ein weitgehendes paralleles und umfassendes Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot vorsähen, werde vornehmlich…
…Folgerichtig ist eine Buchwerteinbringung auch Drittstaatsansässigen zu gewähren. Die Tauschregel nach § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG wird durch das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot verdrängt (siehe dazu Beiser, Reinhold (2014): Die Gleichbehandlung von In- und Auslandsansässigen bei Einbringungen. Reformanstöße aufgrund der Rechtsprechung des EuGH. In: ÖStZ 17…
…Betrieb eines Pokersalons) ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art 49 und 56 AEUV sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt, anhand einer Ausschreibung zu erfolgen hat. 2.1.4.1. Konzessionsvergabe - unmittelbarer Nahbereich…
…Betrieb eines Pokersalons) ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art 49 und 56 AEUV sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt, anhand einer Ausschreibung zu erfolgen hat. 2.1.4.1. Konzessionsvergabe - unmittelbarer Nahbereich…
…0048 an. Danach setze ein Verlustvortrag von österreichischen Betriebsstättenverlusten ein DBA mit dort enthaltenem Betriebsstättendiskriminierungsverbot und die Unmöglichkeit einer endgültigen Verwertung der österreichischen Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat Deutschland voraus. Das, im 1994 und 1997 gültigen DBA D-Ö fehlende Betriebsstättendiskriminierungsverbot könne nach Ansicht der Bf. jedoch…
…angeht, Gebietsfremde und Ge-bietsansässige in einer vergleichbaren Situation, so dass es eine nach dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere Artikel 60 EG-Vertrag, verbotene mittelbare Diskriminierung darstellen würde, wenn auf Gebietsfremde ein höherer Einkommensteuersatz angewandt würde, als er für Gebietsansässige und diesen gleichgestellte Personen gilt. ... Rz. 54…
…die Progressionsregel angeht, Gebietsfremde und Ge-bietsansässige in einer vergleichbaren Situation, so dass es eine nach dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere Artikel 60 EG-Vertrag, verbotene mittelbare Diskriminierung darstellen würde, wenn auf Gebietsfremde ein höherer Einkommensteuersatz angewandt würde, als er für Gebietsansässige und diesen gleichgestellte Personen gilt. .…
…wird, durchgehend 4%. Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lautet: Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen…
…den Niederlanden bzw dort keine feste Betriebsstätte hatte (vgl Rn 13 ff). In Beantwortung der Vorlagefragte führt der Gerichtshof unter Rn 45 ff im Wesentlichen aus, dass die Niederlassungsfreiheit die Inländerbehandlung im Aufnahmestaat gewährleisten soll, indem sie jede Diskriminierung aufgrund des Ortes des Sitzes einer…
…den Niederlanden bzw dort keine feste Betriebsstätte hatte (vgl Rn 13 ff). In Beantwortung der Vorlagefragte führt der Gerichtshof unter Rn 45 ff im Wesentlichen aus, dass die Niederlassungsfreiheit die Inländerbehandlung im Aufnahmestaat gewährleisten soll, indem sie jede Diskriminierung aufgrund des Ortes des Sitzes einer…
…nicht in einer vergleichbaren Situation befinden, ist der Herkunftsmitgliedstaat somit nicht verpflichtet, gebietsfremde Tochtergesellschaften ausländischen Betriebsstätten steuerlich gleichzustellen" (Randnr. 40). Nach Ansicht des EuGH steht die Niederlassungsfreiheit dem an eine gebietsansässige Muttergesellschaft gerichteten Verbot, eine steuerliche Einheit mit einer gebietsfremden Tochtergesellschaft zu bilden, nicht entgegen…
PV: Dem ist nicht zuzustimmen, weil eine effektive Diskriminierung anhand der bezahlten Steuern und Abgaben gegenüber dem Konzessionär gemäß § 14 vorliegt. Der Konzessionär gemäß § 14, der VLTs anbietet, ist ausschließlich als Vergleichsmaßstab aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht heranzuziehen. Die Automaten aus dem Spielbankbetrieb sind nicht…
…ist es aufgrund des österreichischen Glücksspielmonopols Inländern wie Ausländern gleichermaßen verwehrt, auf dem österreichischen Markt Glücksspiele anzubieten, weswegen von keiner Diskriminierung die Rede sein kann, sondern nur von einer unterschiedslosen Beschränkung. Vor dem Hintergrund, dass in den Fällen der bisherigen EuGH Rechtsprechung als Schwerpunkt der…
…Niederlassungsfreiheit: Der Inhalt besteht zunächst in einem Gebot zur Inländergleichbehandlung, wobei ein entgegenstehendes Recht der Mitgliedsstaaten außer Ansatz bleiben muss. Weiters besteht ein Diskriminierungsverbot, welches weit auszulegen ist und das zusätzlich zu einem Beschränkungsverbot ausgebaut wurde. Dessen Reichweite wird von der überwiegenden Lehre auf solche…
…dem Art. 24 Abs. 2 des DBA-Schweiz vergleichbare Bestimmung nicht enthalten. Das DBA-Deutschland 1954 enthält kein dem Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen nachgebildetes Betriebsstättendiskriminierungsverbot (Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen entspricht der Regelung des Art. 24 Abs. 2 des DBA-Schweiz). Es…
…erwachsen als dem Konzessionär. Aus verfassungsrechtlicher Sicht widerspricht die höhere Besteuerung von (aufgrund des Unionsrechts den Konzessionären gleichgestellten) Nicht-Konzessionären dem Gleichheitssatz der Bundesverfassung und der Erwerbsfreiheit. Die höhere Besteuerung verletzt auch das Diskriminierungsverbot und die unternehmerische Freiheit der Grundrechte-Charta. Auf diesen Befund können…
…erwachsen als dem Konzessionär. Aus verfassungsrechtlicher Sicht widerspricht die höhere Besteuerung von (aufgrund des Unionsrechts den Konzessionären gleichgestellten) Nicht-Konzessionären dem Gleichheitssatz der Bundesverfassung und der Erwerbsfreiheit. Die höhere Besteuerung verletzt auch das Diskriminierungsverbot und die unternehmerische Freiheit der Grundrechte-Charta. Auf diesen Befund können…