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EAS 2727DBA-Entlastungsverordnung und ausländische gemeinnützige Körperschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0163-IV/4/200627.04.2006

Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…

EAS 1253Nachweis des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/13-IV/4/9814.04.1998

Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben…

EAS 2708Dividendenersetzende Zinsen einer brasilianischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0129-IV/4/200610.03.2006

Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, eine brasilianische "sociedade por quotas de responsabilidade limitada-Ltda" als einer österreichischen GmbH vergleichbar anzusehen, da auch auf deutscher Seite die Vergleichbarkeit mit der deutschen GmbH bereits bestätigt worden ist (deutsche Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…

EAS 3366Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0623-VI/8/201528.10.2015

…einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch die leistungsabhängigen Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement als "Gehälter…

EAS 3010Beteiligungseinbringung in hybride Ost-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2984-IV/4/200818.12.2008

…die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen der…

EAS 1255Tätigkeit der Auslandskorrespondenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 43/1-IV/4/9804.05.1998

…bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet, und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA-Israel vorgenommen, dann bestehen keine Bedenken, wenn dieser Beurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt wird. 4. Mai 1998 Für den…

EAS 2772Vermeidung des Rückzahlungssystems nach § 94a EStG in analoger Anwendung der Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0547-IV/4/200609.11.2006

…Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des …

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der…

EAS 4Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

  Werbeeinnahmen eines Sportlers werden im Allgemeinen als Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb - für den im Ausland keine "Betriebstätte" unterhalten wird - der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Es bestehen keine Bedenken, solche Einkünfte unter die Zuteilungsregel für Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn dies im Ausland so…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 783Antragsveranlagung eines schweizerischen Tourneetheaters/Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/10-IV/4/9504.01.1996

…auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterbleibt. Allerdings hat die Schweiz…

EAS 3245Montage und Montageüberwachung in Singapur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1348-IV/4/201113.10.2011

…Überwachungsdienstleistung, die unter die Dienstleistungsbetriebstätte des Art. 5 Abs. 3 lit. b zu subsumieren ist. Bei der Auslegung des Abs. 3 wird aber zu bedenken sein, dass auch "Montagen" den Charakter von Dienstleistungen haben können, und dass daher Dienstleistungen, die von lit. a erfasst sind…

EAS 3097Zeitnahe Ausstellung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200928.10.2009

…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…

EAS 3048Verzicht auf DBA-Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung im Fall einer Gestellungsvergütung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200922.07.2009

…99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmenden Abzugssteuer verzichten und damit eine Besteuerung der Arbeitslöhne der Piloten in Österreich vermeiden kann, ist Folgendes zu bedenken: Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in 3 Schritten vorzugehen. Zunächst ist die innerstaatliche Besteuerungsgrundlage zu ermitteln, wie…

EAS 3016Quellenentlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2986-IV/4/200818.11.2008

…und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs…

EAS 2390Liquidation der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft unter Aufrechterhaltung einer Reparatur- und Servicestelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/1-IV/4/0309.12.2003

…Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden…

EAS 2343Britische Portfolio-Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0325.08.2003

…britischen Kapitalgesellschaft als Portfolio-Investor (relevantes Beteiligungsausmaß unter 10%) beteiligt und findet damit die Regelung des britischen Merkblattes Anwendung, dann bestehen keine Bedenken, auf österreichischer Seite 100 der Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen und auf die Körperschaftsteuer von 34 die britische Steuerbelastung von 10 zur Anrechnung zu…

EAS 2328Funktionsreduktion einer österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2622/1-IV/4/0328.07.2003

…der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland-2000). Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…