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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3097

Zeitnahe Ausstellung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/2009vom 28.10.2009

Wortlaut laut Findok

Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich zeitigen kann, und dass dieser mit dem Vordruck der ausländischen Verwaltung notifiziert wird. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2009

Normen und Schlagworte

DBA-EVOzeitnahe AnsässigkeitsbescheinigungZS-QU1ZS-QU2

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2810-IV/4/2009
Stammnummer
43632
Gültig
28.10.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF