…konkrete Ausführungen zu machen, welche Dienste sie geleistet hat. In diesem Zusammenhang ist der Berufungswerberin vorzuwerfen, dass sie es unterlassen hat, zur ausführlichen Begründung der Berufungsvorentscheidung, die als Bedenkenvorhalt im Sinn des § 161 Abs. 2 BAO anzusehen ist, Stellung zu nehmen. Für die erkennende Behörde…
…konkrete Ausführungen zu machen, welche Dienste sie geleistet hat. In diesem Zusammenhang ist der Berufungswerberin vorzuwerfen, dass sie es unterlassen hat, zur ausführlichen Begründung der Berufungsvorentscheidung, die als Bedenkenvorhalt im Sinne des § 161 Abs. 2 BAO anzusehen ist, Stellung zu nehmen. Für die erkennende Behörde…
…dass die Kreditinstitute des dezentralen Sektors, trotz der Verpflichtung zur Bildung einer Liquiditätsreserve, diese von der Bemessungsgrundlage nicht abziehen könnten. Das würde bedeuten, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten des Liquiditätsverbunds nicht berücksichtigt hätte, wodurch er gegen seine Pflicht verstoßen würde, Ungleiches ungleich zu behandeln: Gerade…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Juni 2024 gegen den…
…0,00 € festgesetzt werde; - auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung und Direktvorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gern § 262 Abs 2 lit a BAO. Anregungen Sollte das zuständige Verwaltungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bf. gegen die präjudiziellen Bestimmungen teilen, möge es an den Verfassungsgerichtshof…
…I 64/2023, auf 120,00 € je MWh Strom herabgesetzt. Der Erfassung von Übergewinnen des Jahres 2023 stehen aus der Perspektive des Vertrauensschutzes keinesfalls verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Verschlechterungen der Rechtslage mit Wirkungen für die Zukunft - auch für Dauersachverhalte (zum Beispiel durch Fristverlängerungen usw.) - sind…
…nicht mehr vorlag. Aus diesem Grund steht dem Beschwerdeführer gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 kein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers wird festgehalten: Aufgrund des in Art. 18 Abs. 1 B-VG verankerten Legalitätsprinzips sind die Gerichte - ebenso wie die…
…4 B-VG iVm Art 89 B-VG grundsätzlich auch für das Bundesfinanzgericht zutrifft. Gegen die Gesetzmäßigkeit und Anwendung der Sachbezugswerteverordnung im Beschwerdefall hat das Bundesfinanzgericht keine Bedenken. Dass die Ermittlung der Zinsersparnis nach der Verordnung zu einem für den Beschwerdeführer möglicherweise nachteiligen Ergebnis führt…
…beide Normen präjudizial sind. V. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angefochtenen Normen Für die Grunderwerbsteuerfestsetzung in Zusammenhang mit dem am 11.12.2015 an die Beschwerdeführerin übergebenen Grundstück ist der für die EZ ***8*** Grundbuch ***9*** laut Bescheid vom 1. August 2015 für die Gesamtfläche von…
…sodass die Grunderwerbsteuer gegenständlich gemäß § 4 Abs. 2 Zif. 1 GrEStG vom Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögens zu berechnen sei. Zu bedenken und jedenfalls zu berücksichtigen sei, dass ***Bf1*** seit dem Jahr 1991, also seit seinem vierten Lebensjahr (!) auf dem Hof ***12*** lebe und…
…ein Jahr beträgt." Das Bundesfinanzgericht hat gegen die Anwendung dieser Rechtsnormen aufgrund von Verfassungswidrigkeit Bedenken und stellt somit den Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschriften beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 135 Abs. 4 B-VG iVm. Art 89 Abs. 2 B-VG. Die beim…
Dadurch würde der Verweis ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 unanwendbar werden, weswegen dieser aufgehoben werden könnte. Dass eine Verzinsung jedoch zu erfolgen hat, ergibt sich aus den versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen, die für die Bildung von Jubiläums- und Pensionsrückstellungen…
…Abrede gestellt. Vielmehr beschränkt sich die für die Aufhebung des Bescheides ins Treffen geführte Argumentation der Bw. ausschließlich auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die dem angefochtenen Bescheid innewohnende Gleichheitswidrigkeit, wenn für Körperschaften öffentlichen Rechts wegen bloßer Erfassung der Einkünfte im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art gemäß …
…der Steuerschuld (Todestag) die Verhältnisse dergestalt geändert hätten, dass nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung oder eine Artfortschreibung gegeben wären, wird nicht behauptet. Was die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabenbehörde stets die im Zeitpunkt des Entstehens…
…1 GebG. Im Wesentlichen werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes, …
…1 GebG. Im Wesentlichen werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…11 R 32/06, die unterschiedliche GrESt-Behandlung zwischen einer formwechselnden Umwandlung und der Verschmelzung mit zivilrechtlichen Unterschieden beider Umwandlungsarten begründet. Verfassungsrechtliche Bedenken könnten zwar bestehen, wenn der Zivilgesetzgeber bei der zivilrechtlichen Ausgestaltung völlig willkürlich verfahren würde. Dafür bestünden aber keine Anhaltspunkte. Dem ist aber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 22. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge der Erklärung zur Durchführung der…
…Juni 2005, B 1349/04). Dass für das streitgegenständliche Vermögen Kapitalertragsteuer entrichtet worden sei behauptet nicht einmal der Bw. Zu den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabenbehörde stets die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültige Rechtslage zu beachten hat. Im Zeitpunkt…