Errichtet eine österreichische Baufirma in Russland ein Bauwerk mit verschiedenen technischen Anlagen, deren Bauführung 20 Monate dauert, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Russland begründet. Die betriebstättenbegründende Baudauer beträgt gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR 24 Monate. Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars…
…komplettes Bauwerk errichten, sondern auch auf jene, die im Zuge der Bauwerkserrichtung bloße Teilarbeiten ausführen. Andererseits fällt nicht nur die Errichtung neuer Bauwerke unter diesen Begriff. Nach Auffassung des BM für Finanzen stellen daher auch Erweiterungen und Verbesserungen einschließlich Sanierungen und Restaurierungen in bestehenden Bauwerken…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die von einer tschechoslowakischen Kapitalgesellschaft eine Liegenschaft in Prag anmietet und darauf durch ein Bauunternehmen ein Hotelgebäude errichten lässt, um dieses sodann an eine österreichische Betriebsgesellschaft weiterzuvermieten, begründet nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch diese bloße Vermögensverwaltung in Prag keine…
Werden von Steuerausländern OEGs in Österreich gegründet, die Leistungen im Baunebengewerbe erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen…
…an einen einzigen Unternehmer als Subauftrag zur Ausführung weitergibt und sonst auf der Baustelle überhaupt nicht tätig wird, sondern lediglich am Ende der Bauzeit die Abnahme des Bauwerks und die Übergabe an den Auftraggeber durchführt, so liegt auch für den Generalunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte vor…
Wirken österreichische Unternehmen auf Grund eines Planungs- und Bauüberwachungsauftrages an einem Straßenbauprojekt in der Türkei mit, so ist die Sonderbestimmung des Artikels 14 Abs. 3 und 4 des DBA-Türkei zu beachten. Danach unterliegen Vergütungen für freiberufliche Tätigkeiten, wie Straßenbauplanungs- und Überwachungsarbeiten mit 10…
Werden österreichische Arbeitskräfte an eine sowjetische Baustelle eines österreichischen Unternehmens entsandt, so steht der UdSSR gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-UdSSR ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn die Baustelle eine Dauer von 24 Monaten überschreitet. Diese Bestimmung ist jedoch nicht so auszulegen, dass sie…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
Ein österreichisches Unternehmen, das an der Errichtung einer Sekundärkupferhütte in Indien mitwirkt, begründet dadurch gemäß Artikel II Abs. 1 lit. g (bb) DBA-Indien unabhängig von der Dauer der Mitarbeit eine Betriebstätte in Indien (nur beim Lieferanten der Maschinen würde nach einem österreichisch-indischen Notenwechsel…
Ein österreichisches Unternehmen, das in Korea die Baudurchführung einer österreichischen Tunnelbauweise vorbereitet und praktisch beratend begleitet, begründet hiedurch keine koreanische Betriebstätte, wenn die Mitwirkung an den Tunnelbauausführungen 12 Monate nicht überschreitet. Bei Mitwirkung an mehreren Bauvorhaben ist für die Fristenberechnung entscheidend, ob diese eine…
Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Entsprechend einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der UdSSR, kundgemacht mit Erlass vom 18. April 1988, AÖF Nr. 193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen…
Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GMBH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das…
Frage der Betriebstätte: Übernimmt ein österreichisches Unternehmen als Generalunternehmer die Errichtung eines Hotelneubaues in Russland und werden mit der Bauplanung und Bauführung diverse in- und ausländische Subunternehmer beauftragt, dann begründet die Ausführung dieses Projektes für den Generalunternehmer eine Betriebstätte in Russland, wenn die Bauausführung länger…
…und zwar auch dann nicht, wenn die Gesamtbaudauer des Bauwerkes für den deutschen Generalunternehmer die 12 Monatsfrist überschreitet. Die gleiche Betrachtung ist im Verhältnis zur CSFR anzustellen. Werden die Montagearbeiten unterbrochen, wird hiedurch im allgemeinen der Lauf der betriebstättenbegründenden 12-Monatsfrist weder gehemmt noch unterbrochen…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
…die zwar in einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen…
…"bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der Abnahme des fertig gestellten Bauwerkes zusammenfallen. Hilfsweise (d.h. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA-Interpretionserfordernis ergibt…
…und der Aufsuche von eventuellen Ölvorkommen dienen, dann stellen diese Arbeiten nach Auffassung des BM für Finanzen keine Bauausführung dar. Denn entscheidend für das Vorliegen einer Bauausführung ist die Errichtung oder Erhaltung von Bauwerken oder sonstigen Anlagen. Der Umstand, dass die Arbeiten des deutschen Unternehmens…
…MA erfasst. An diesem Ergebnis vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass sich die Mitwirkung der Ö-GmbH an der Gebäudeerrichtung auf die Planungs- und Überwachungstätigkeiten beschränken, während die Bauwerke durch andere errichtet werden (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 5…