…Besteuerung entschieden werden (Vermeidung unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884; siehe aber auch EAS 1988 bei eindeutigem Sachverhaltsbild). Montageprojekt "W": Wird die Montagetätigkeit einschließlich Überwachung vollständig auf deutsche Subunternehmer übertragen…
…Baubetriebstätte als gegeben annimmt; und zwar auch dann nicht, wenn sich das österreichische Unternehmen mit Unterbrechungen immer nur maximal 3 Wochen an der Baustelle aufhält und insgesamt nur 3 Monate in der Schweiz anwesend ist. Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die Arbeiten…
…vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in der UdSSR für verschiedene österreichische Auftraggeber spricht für einen fehlenden inneren Zusammenhang, es sei denn, dass beispielsweise die Tätigkeiten auf ein und derselben Baustelle ausgeführt werden. Es wird angeraten, im Zweifel stets das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen, wenn…
…eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht länger als 12 Monate auf der deutschen Baustelle tätig, wird keine deutsche Betriebstätte begründet, und zwar auch dann nicht…
Erhält eine österreichische Stahl- und Maschinenbau GMBH von einem deutschen Kunden den Auftrag, bestimmte Zulieferteile wie Rohranlagen oder Heizungssysteme udgl. zu liefern und an dessen Baustelle in Großbritannien zu montieren, dann richtet sich die Frage, ob der österreichische Subauftragnehmer in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
…dass es bei einer Auftragsvergabe in "Baulosen" nicht auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Bauloses ankommt, sondern dass einzig und allein auf die Summe der innerhalb der Baulose tatsächlich an der Baustelle zugebrachten Zeiten abgestellt werden soll. 22…
…Assistenzleistungen durchgehend Büroräumlichkeiten mit Betriebstättencharakter der österreichischen Firma überlassen werden, hätte dies jedenfalls keinen Einfluss auf die Wertung der vorangehenden kurzfristigen Anlagenerrichtung und es könnte Italien hiedurch kein Anrecht auf Besteuerung der mit dem Anlagenbau erzielten Gewinne erlangen. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…begründet. Dies auch dann, wenn mit dem Fenster- und Portaleinbau ein Subunternehmer beauftragt sein sollte. Denn Zeiten, in denen ein Subunternehmer auf der Baustelle arbeitet, werden (auch) dem Generalunternehmer zugerechnet (siehe Ziffer 19 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens, Stand…
…die Funktionsanalyse ergeben, dass an der Baustelle seitens des österreichischen Unternehmens nichts anderes getan wurde, als die von Österreich aus angelieferten Bauteile nach den aus Österreich erhaltenen Instruktionen zu montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können…
…Dokumentation, Schulungs- und Trainingsleistungen entfallen. Ist die Baustellentätigkeit nur auf Montagearbeiten beschränkt, würde ein unabhängiges Montageunternehmen nur für diese Montagetätigkeit entlohnt werden (vgl. EAS 979 betr. Montage eines Transportsystems in Spanien). Werden an der Baustelle in Italien zu montierende Anlageteile und zu verarbeitende Materialien angeliefert…
…beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der Umstand, dass die…
…Engineering und die Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht, darauf entfallende Gewinnteile zu besteuern. Beschränkt sich die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor…
…entstanden. Konnte das österreichische Unternehmen wegen mangelhafter Vorleistungen des spanischen Auftraggebers allerdings erst im April 2004 mit den Bauarbeiten beginnen, dann wird die Bauausführungsfrist erst mit dem tatsächlichen Baubeginn (und nicht mit dem vertraglich vereinbarten Baubeginn) in Lauf gesetzt. Allerdings zählen auch vorbereitende Arbeiten, wie…
…Bauausführung als gegeben angenommen werden, dann würde für die österreichische Kapitalgesellschaft bereits nach 6-monatiger Nutzung dieser Arbeitsräume eine finnische Betriebstätte entstehen, und zwar rückwirkend ab Beginn der Betriebstättennutzung. Würde hingegen Finnland das Vorliegen einer Mitwirkung an der Bauausführung bejahen, dann dürfte Finnland nur dann…
…OECD Komm. Art. 5, Rz 55, 1. Satz). Werden nach Montageabschluss Beratungs- und Assistenzleistungen erbracht (EAS 1025) oder Mitarbeiter des Auftraggebers nach Fertigstellung einer Bauausführung oder Montage in der Bedienung der errichteten Anlage geschult (OECD Komm. Art. 5, Rz 55, vorletzter Satz; vgl. auch EAS…
…sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs…
…einer Betriebstätte führte, wenn bei der Montage 20 Arbeitskräfte eingesetzt sind und damit 200 "Mann-Tage" gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert und geplant wurde, dann kann diese…
…Generalunternehmer an den Subunternehmer und trägt der Generalunternehmer nicht mehr die Gesamtverantwortung, erscheint die Annahme einer Betriebsstätte für den Generalunternehmer unter Berücksichtigung der dort genannten Rahmenbedingungen fraglich, da anzunehmen ist, dass er in diesem Fall, wenn er im Zusammenhang mit einer Baustelle überhaupt nicht in…
…ist nicht ein bloßes Architektenbüro, das sich auf die Planung und Überwachung einer von einem anderen Unternehmen vorgenommenen Montagetätigkeit beschränkt. Vielmehr ist das österreichische Unternehmen das montageausführende Unternehmen selbst und seine Überwachungstätigkeit fällt daher nicht unter die Ausschlussregelung des UNO-Kommentars. Die Überwachungstätigkeit des montageausführenden…