Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1132
Anmietung von Schalungsteilen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Werden von einer Schweizer Firma
Schalungsteile (rotationssymmetrische Teile aus Stahlbeton oder Holz) angemietet
und gemeinsam mit weiteren eigenen Holz- und Stahlelementen auf diversen in- und
ausländischen Baustellen verwendet, dann hängt die Frage, ob die in
die Schweiz zu zahlenden Mietgebühren gemäß Art. 12 DBA-Schweiz
in Österreich mit 5% zu besteuern sind, davon ab, ob diese
Schalungselemente als "Sachinbegriff" zu werten sind; denn nur unter dieser
Voraussetzung tritt beschränkte Steuerpflicht des schweizerischen
Vermieters in Österreich ein.
Die Beantwortung dieser Frage setzt eine
Sachverhaltsbeurteilung voraus, die im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens
nicht durchgeführt werden kann und daher der Beurteilung durch das
zuständige Finanzamt vorbehalten werden muss. Hiebei wird es z.B. darauf
ankommen, ob es sich bei den angemieteten Schalungselementen im wesentlichen um
so komplette Schalungsausrüstungen handelt, dass sie als Einheit bereits
die vom Mieter ausgeübte Bautätigkeit ermöglichen; Menge, Volumen
und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im
gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für das Vorliegen eines
"Sachinbegriffes" würde es auch sprechen, wenn der Wert der kompletten
Schalungsausstattung insgesamt höher einzustufen ist, als die Summe der
Werte der Einzelteile.
29.
September 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 89/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14112
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF