…Österreich mit 5% zu besteuern sind, davon ab, ob diese Schalungselemente als "Sachinbegriff" zu werten sind; denn nur unter dieser Voraussetzung tritt beschränkte Steuerpflicht des schweizerischen Vermieters in Österreich ein. Die Beantwortung dieser Frage setzt eine Sachverhaltsbeurteilung voraus, die im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens…
…4 bzw. 5 DBA-Schweiz anzusehen ist. Geht man davon aus, dass für das schweizerische Unternehmen keine betriebstättenbegründende Gestaltung vorliegt, dann wird noch zu prüfen sein, ob die Maschinen als "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG zu werten sind. Zutreffendenfalls ist…
…den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn eine Kunstsammlung ("Sachinbegriff" nach § 28 Abs…
…wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu zahlenden Mietentgelte lösen daher für diese Gesellschaft nur dann in Österreich beschränkte Steuerpflicht aus, wenn die betreffenden maschinellen Anlagen insgesamt einen "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z…
…ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung. Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Gemälde nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn eine Gemäldesammlung ("Sachinbegriff" nach § 28 Abs…
…6 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988) im Inland gelegen sind, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Rz 7974: Öffentliches Buch ist zB das Grundbuch, Register zB das…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit…
…Schuldners gehofft werde. Dies müsse auch der Bw. zugestanden werden, zumal es bei einem derart umfangreichen und technisch sehr speziellen Sachinbegriff kaum möglich gewesen sei, schnell und problemlos einen anderen Vertragspartner zu finden. Es gäbe im gesamten europäischen Raum kaum noch Unternehmen, die Blechemballagen produzierten…
…2003 noch aushaftenden Kreditrückzahlungsrate bei der Sparkasse ausreichte. Soweit die Bw. vorbringt, dass es bei einem derart umfangreichen und technisch sehr speziellen Sachinbegriff nicht möglich gewesen wäre, schnell und problemlos einen anderen Vertragspartner zu finden, zumal es im gesamten europäischen Raum kaum noch Unternehmen gäbe…
…1.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Rz 220: Hier kommen insbesondere Einkünfte aus der Überlassung von unbeweglichemn Wirtschaftsgütern (zB Grundstücke und Gebäude, siehe Rz 228 ff), von Sachinbegriffen (zB einem aufgegebenen Betrieb, siehe aber Rz 145 bis 150) und Rechtseinräumung gegen Entgelt (Lizenzvergabe, Urheberrechtsüberlassung…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, lit 2) Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebs-Vermögen, lit 3) Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte…
…Pkt. V. des Mietvertrages nach 10 Jahren Eigentum. Die Einkünfte aus den Salzgrottenanwendungen der Salzgrotte seien daher - Sowohl Einkünfte aus der Vermietung des Sachinbegriffs "Salzgrotte", insbesondere der beweglichen Bestandteile. der Gestattung der Salzgrotte als auch - Einkünfte aus der Überlassung des Rechts zur Salzgrottenanwendung. Der als…
… 28 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland gelegen sind, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden). Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat…
…Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VwGH 16.12.1998, 93/13/0289), gegebenenfalls aber im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen als nachträgliche Anschaffungskosten abzugsfähig. Rz 6415: Unter Sachinbegriff (§ 28 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) ist eine Vielzahl von beweglichen…
…Vermögen gegen Entgelt überlassen. Vielmehr wurden einzelnen Wirtschaftsgüter von deren (Mit)Eigentümer genutzt. Bei dieser Überlassung der einzelnen Wirtschaftsgüter handelt es sich auch um keine Sachinbegriffe. Bilden einzelne vermietete oder verpachtete bewegliche Gegenstände keinen Sachinbegriff, liegen (im außerbetrieblichen Bereich) Einkünfte aus Leistungen iSd § 29 Z…
…Betriebsanlage handle, deren Vermietung unter die Bestimmung des § 28 Abs. 1 lit. 2 EStG falle, also unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen, weshalb der erklärte Verlust im Berufungswege anzuerkennen sei. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung wurde der…
…die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen…. (2) Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängende Aufwendungen sowie außergewöhnliche Aufwendungen…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…