Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1626
Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/00vom 20.03.2000
Wortlaut laut Findok
Werden österreichische Arbeitnehmer
einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen
Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des
DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für
20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen
Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese
Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des
Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein
Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in
Österreich. Die "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens,
deren Anwendung zu keiner Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht
führen würde, kommt allerdings nicht zur Anwendung, da die
Arbeitsausübung im Rahmen einer deutschen Betriebstätte des
inländischen Arbeitgebers erfolgt. Analoge Gegebenheiten bestehen bei
Entsendungen in die Schweiz.
20.
März 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 9 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/11-IV/4/00
- Stammnummer
- 2459
- Gültig
- 20.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF