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BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 1/5

… 3 Abs. 1 Z. 16b EStG für die Steuerfreiheit genannten Voraussetzungen der Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers bzw. der vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde würden daher nicht vorliegen. Der Rechtslage wie auch der mittlerweile auch vorliegenden Rechtsprechung…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 2/5

…zweifelfrei bestimmen bzw. normieren zu können. Für den Anspruch auf steuerfreie Reisekosten würde es daher einer Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werkgeländes des Arbeitgebers bedürfen, wobei das Werkgelände des Arbeitgebers als ständiger Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung, die für alle Arbeiter…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 3/5

…Prüfverfahrens vorgelegten und stichprobenweise eingesehenen Zeitnachweise der jeweiligen Monate herangezogen worden wären. Die Zeitnachweise würden die Angabe des Auftraggebers, des Mitarbeiters mit dessen Einordnung zu Tätigkeitsbereichen O-Monteur, Monteur, Schlosser, Installateur bzw. Helfers, der Pers-Nr., des KFZ-Kennzeichens, dem Auftraggeber, der Baustelle und der…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 4/5

…1 Z 16b EStG 1988 angeführten Tatbestände der Außendiensttätigkeit, der Fahrtätigkeit, der Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitsgebers sowie der Arbeitskräfteüberlassung nicht dahingehend zu verstehen sind, dass die bloße Erfüllung dieser Tatbestände ausreicht, um von einer "Reise" im Sinne dieser Vorschrift ausgehen zu…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 5/5

…Betrieb in der ***5***, ***6*** (Betriebsstätte der Bf.) aufgenommen wird und dieser Ort im Sinne der Betriebsvereinbarung als ständiger Betrieb gilt, nicht jede Tätigkeit des aufgenommenen Mitarbeiters außerhalb des Werksgeländes der Bf. in ***7*** zu einer Montagetätigkeit im Sinn des Punkt VIII. des Kollektivvertrages wird…

LStR 2002 Rz 73510.5.2 Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 oder eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, sind steuerbefreit…

LStR 2002 Rz 736–74010.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für einen Einsatzort zeitlich unbegrenzt ausbezahlt werden (siehe Rz 740c). Rz 738a: Handelt es sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht um eine Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, sondern um…

BFG RV/7103052/2024Arbeitsmittel und Taggelder (Differenzwerbungskosten) eines Beton-Fahrmischer-Fahrers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2024Teil 1/2

…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

BFG RV/6100699/2014Waldbewirtschaftung und Trennungsgelder iSd § 3 Abs 1 Z16b EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2023

…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste, - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

BFG RV/7103367/2010Taggelder und Nächtigungsgelder - hier: steuerpflichtiger Arbeitslohn (betrifft die Kalenderjahre 2005-2008 und daher sowohl "alte" als auch "neue" Rechtslage)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2018Teil 2/2

…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…

BFG RV/1100318/2013Ferienentschädigung und Spesen (Grenzgänger) steuerfrei?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2017

…vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

BFG RV/5100636/2022Keine steuerfreie Behandlung von Tages- und Nächtigungsgeldern ohne ausreichende Nachweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

BFG RV/7100315/2011§ 26 Z 4 EStG 1988- steuerfrei ausbezahlte Kilometergelder und Diäten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2019

…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…

BFG RV/7100285/2011§ 26 Z4 EStG 1988 - steuerfrei ausbezahlte Kilometergelder und Diäten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2019

…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…

BFG RV/6100144/2010Die Unterlassung der Darlegung der maßgeblichen Tatsachen oder Beweismittel in nach den §§ 201 und 202 BAO ergangenen Bescheiden ist im Rechtsmittelverfahren nicht mehr sanierbar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2019

…vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (ZB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (ZB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

UFSI RV/0565-I/09Differenzbeträge zwischen steuerfreien Taggeldern gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG und den Sätzen gemäß § 26 Z 4 EStG als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010

…vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…

UFSS RV/0754-S/101. Aufhebung unter Zurückverweisung 2. Übernahme Mietkosten als zusätzliche Einnahmen (E.a.n.s.A.) 3. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten 4. Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.02.2012

…Servicedienste), ▪ Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), ▪ Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, ▪ Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine ▪ vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde…

UFSG RV/0692-G/09Auch wenn der Arbeitgeber Reisekosten auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift steuerfrei ausbezahlt, entsteht hinsichtlich der Geltendmachung von Differenzreisekosten ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit bereits nach ca. 1 Woche und nicht erst nach 6 Monaten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bei Fahrttätigkeit, bei Baustellen- und Montagetätigkeit oder bei Arbeitskräfteüberlassung anzunehmen. Rz 714a: Voraussetzung für den nichtsteuerbaren Kostenersatz ist die tatsächliche Fahrt vom Einsatzort zum Wohnort und zurück. Der Kostenersatz darf nur in Höhe der tatsächlichen Kosten (Kosten des verwendeten öffentlichen Verkehrsmittels oder Kilometergeld für das…

BFG RV/7102714/2021Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023Teil 2/4

…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…