… 29 BAO. Der Umstand, dass der deutsche Bankenrepräsentant über keine Vertragsabschlussvollmacht verfügt, vermag daran nichts zu ändern. Es ist im übrigen auch unerheblich, ob den im österreichischen Kontaktbüro ausgeübten Funktionen lediglich die Qualität von untergeordneten Hilfsfunktionen für das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…
Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn…
…BBG 2003 verloren gehen sollte. Wohl stellen Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen Passiveinkünfte dar, doch wird ihnen nur dann Schädlichkeitsstatus zugemessen, wenn sie Beteiligungen betreffen, die bei direktem Halten durch die Bank-Muttergesellschaft im Veräußerungsfall Steuerpflicht auslösen würden (siehe § 2 Z 3 lit. c der zitierten Verordnung)…
Beschränkt Steuerpflichtige, die Zinsen aus inländischen Bankeinlagen oder aus Forderungswertpapieren beziehen, unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören…
…sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung…
…einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor…
Wird eine österreichische Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den…
Gründet eine deutsche Bank eine Niederlassung (Betriebstätte) in Österreich, so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches…
Errichtet eine deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten…
Hat eine niederländische Bank in Österreich eine Niederlassung errichtet, dann ist auf der Grundlage von Z. 20 des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn…
…die umsatzbegründenden "output"-Geschäfte eines Unternehmens unterstützt werden, nicht aber wenn hiedurch "input"-Geschäfte getätigt werden. Werden diese Gesichtspunkte auf das Akkreditivgeschäft der Banken übertragen, dann wird der Bankumsatz durch die Geschäftsbeziehung mit dem inländischen Importeur, nicht aber durch die Ausstellung des Kreditbriefes gegenüber dem…
…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…
Eine italienische Bank, die im Rahmen der Vergabe eines multilateralen Konsortialkredites von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Zinsen bezieht, unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 EStG nur dann der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn die der Zinsenzahlung zugrundeliegende Kapitalforderung "durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den…
Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…
…dass dieses System von Bankenseite auch weiterhin eingehalten wird, sind zur Zeit keine weiteren Kontakte von österreichischer Seite mit der US-Steuerverwaltung in dieser Angelegenheit nötig. Die Rechtsgrundlage für die aufgezeigte Vorgangsweise ist im DBA-1996 auf indirekte Weise gegeben : In Artikel 25 Absatz 7…
Verfügt eine wissenschaftlich tätige Non-Governmental-Organisation (NGO) mit Sitz in den USA über österreichische Bankkonten, dann kann diese NGO die österreichischen Zinserträge kapitalertragsteuerfrei beziehen, wenn sie in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig ist, noch unter Nutzung inländischer Betriebstätten gewerblich oder sonst selbständig tätig ist. Eine…
Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der…
Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA…