Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1695
Inländischer Arbeitnehmer einer schweizerischen Bank mit Kundenbetreuung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftB 731/1-IV/4/00vom 25.07.2000
Wortlaut laut Findok
Schließt ein in Österreich
ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen
Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in
Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die
schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als
die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder in Deutschland ausgeübt wird.
Die Steuerfreistellungsverpflichtung für Berufsausübung in der Schweiz
ergibt sich aus Artikel 15 Abs. 1 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 DBA-Ö/Schweiz und
jene für die Berufsausübung in Deutschland aus Artikel 9 Abs. 1 i.V.
mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Ö/Deutschland.
Ob die Aufenthalte in der Schweiz oder in Deutschland
183-Tage übersteigen oder nicht ist unerheblich, da die sogenannte
"183-Tage-Klausel" weder im Verhältnis zur Schweiz noch im Verhältnis
zu Deutschland zur Anwendung gelangt. Im Verhältnis zur Schweiz deshalb
nicht, weil der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist und im
Verhältnis zu Deutschland nicht, weil aus der Sicht des
DBA-Ö/Deutschland ein Drittstaatsarbeitgeber auftritt.
25. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 1 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 23 Abs. 1 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 731/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2725
- Gültig
- 25.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF