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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1695

Inländischer Arbeitnehmer einer schweizerischen Bank mit Kundenbetreuung in Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftB 731/1-IV/4/00vom 25.07.2000

Wortlaut laut Findok

Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder in Deutschland ausgeübt wird. Die Steuerfreistellungsverpflichtung für Berufsausübung in der Schweiz ergibt sich aus Artikel 15 Abs. 1 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 DBA-Ö/Schweiz und jene für die Berufsausübung in Deutschland aus Artikel 9 Abs. 1 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Ö/Deutschland. Ob die Aufenthalte in der Schweiz oder in Deutschland 183-Tage übersteigen oder nicht ist unerheblich, da die sogenannte "183-Tage-Klausel" weder im Verhältnis zur Schweiz noch im Verhältnis zu Deutschland zur Anwendung gelangt. Im Verhältnis zur Schweiz deshalb nicht, weil der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist und im Verhältnis zu Deutschland nicht, weil aus der Sicht des DBA-Ö/Deutschland ein Drittstaatsarbeitgeber auftritt.   25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Außendienstmitarbeiter183-Tage-Frist183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 731/1-IV/4/00
Stammnummer
2725
Gültig
25.07.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF