Findok · EAS-Auskünfte
EAS 224
Bankguthaben einer inländischen Landwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskunftT 82/34/1-IV/4/92vom 04.01.1993
Wortlaut laut Findok
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich
ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland
(Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus
einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland
ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der
Einkommensbesteuerung.
Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses
Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der
Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid)
erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem. § 30 Abs. 2 BewG nicht
erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des
landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von der Besteuerung
freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge
eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch
VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157).
4.
Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 82/34/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18194
- Gültig
- 04.01.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF