…dem Umstand, dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 144/2001 betreffend vererbten und verschenkten Grundstücken mit Ablauf des 31.7.2008 außer Kraft getreten ist, noch keine Gleichartigkeit ableiten. Zugleich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass…
§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01, 99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen Verluste führt. Wird daher der vor 2002 erlittene Auslandsverlust bei…
…eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…die Information des Subauftragnehmers über die von ihm erwartete Mitwirkung am Bauvorhaben) lösen hingegen nach den auch für die Auslegung des DBA-Spanien maßgebenden Grundsätzen des OECD-Konzeptes noch keinen Fristenlauf aus. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Maschine - an der keine Mitbenutzung Anderer stattfindet - die Betriebstätte. Siehe in diesem Sinn auch EStR 2000 Rz 7928 in Bezug auf einen Arbeitsplatz in einem von Anderen mitbenutzten Großraumbüro. Fraglich könnte nur sein, ob durch den Server auch eine Betriebstätte für umsatzsteuerliche Belange begründet wird…
…denen deutsche Vergütungen an die österreichische Verwertungsgesellschaft überwiesen werden und die Bezugsberechtigten nicht in Österreich, sondern in Drittstaaten ansässig sind. Denn abkommensberechtigt ist nicht der Treuhänder, sondern nur der letztlich Bezugsberechtigte. 05. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Leitungsfunktionen benötigten Räumlichkeiten außerhalb Österreichs liegen, dann deutet dies darauf hin, dass der Ort der Leitung der US-NGO nicht in Österreich gelegen ist und in diesem Fall folglich Kapitalertragsteuerbefreiung zusteht. 9. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder Komplementäre der deutschen KGaA noch Gesellschafter der liechtensteinischen AG sind. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Leistungen steht, wird daher nicht von Artikel 12 erfasst sein können. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Interpretationsfrage bislang noch nicht mit der in Indien nach Art. 3 Abs. 1 lit. i DBA-Indien zuständigen Behörde abgestimmt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 17. Juni 2011
…einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische positive Einkünfte von 30…
…nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen Nachversteuerungspflicht angefallen sind. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007
Unter EAS 2011 wurde ausgeführt: Gewährt eine österreichische Kapitalgesellschaft ihrer italienischen Konzerngesellschaft zu marktgerechten Zinsen ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen gemäß dem DBA-Italien einer 10%igen italienischen Quellenbesteuerung, die abkommensgemäß in Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die…
…die pensionsauszahlende Stelle in Italien unerwarteterweise weigern, die abkommensgemäß vorgesehene Steuerentlastung herbeizuführen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium in Rom einer Lösung zugeführt werden. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15…
…Auslegungsvariante der Vorzug gegeben werden (siehe z.B. Abs. 62 letzter Satz des Partnership-Reports). Ein ähnliches Auslegungsergebnis liegt im Übrigen der EAS 1054 im Verhältnis zu den USA zu Grunde. 17. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: