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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1821

Beratungsleistungen nach Kroatien

geltende FassungEAS-AuskunftJ 12/1-IV/4/01vom 27.03.2001

Wortlaut laut Findok

Verrechnet die österreichische Muttergesellschaft ihrer kroatischen Tochtergesellschaft Beratungs- Schulungs- und ähnliche Leistungen und werden diese Leistungen nicht in einer kroatischen Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft erbracht, dann dürfen die diesbezüglichen Zahlungen nach Artikel 7 i.V. mit Art. 5 DBA-Kroatien in Kroatien nicht besteuert werden. Das Abkommen ist am 21. September 2000 unterzeichnet worden, steht aber wegen noch ausstehender Ratifikation noch nicht in Kraft. 27. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BeratungsleistungenSchulungsleistungenBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
J 12/1-IV/4/01
Stammnummer
2092
Gültig
27.03.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF