Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
Bühnenbildner sind "Künstler" im Sinn des österreichischen innerstaatlichen Rechts, fallen aber nicht unter den Begriff "Künstler" im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…
Bühnenbildner sind von der "Künstlerklausel" der Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig nicht erfasst (SWI 1991, S. 257). Ein in Großbritannien ansässiger Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher…
Vorausgesetzt, dass die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht als "ausländische Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG einzustufen ist und dass sie weiters nicht dem deutschen Sozialversicherungssystem zuzurechnen ist, sind Ruhegehälter, die von dieser Anstalt an in Österreich ansässig gewordene…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artists…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG entfalteten, sonach z.B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu…
…Gewinn der inländischen Besteuerung zugrundezulegen; dies allerdings dann mit dem Normalsteuersatz von 34%. Unter diesen Gegebenheiten unterliegen die in Österreich abkommensgemäß von der Besteuerung freizustellenden Honorare der "hinter der Bühne" arbeitenden Personen (Regisseur, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreograph, Bühnentechniker) nicht der inländischen Besteuerung, sodaß sich auch die…
Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes…
…Dommes, IStR I/1, Z 17 Rz 16), während Einkünfte bloß "hinter der Bühne" tätiger Personen nicht erfasst sind (vgl. EAS 802). In diesem Sinne lässt sich im Falle des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17…
…darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr. 105/1974…
…auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr…
…die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erl. des BMF vom 11. Feber 1974, AÖFV. Nr…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and…
Vergütungen an ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die…
Schließt ein österreichisches Theater mit einem französischen Theater eine Koproduktionsvereinbarung betreffend die Oper X dergestalt ab, dass die Kreation der Oper sowie die gesamte Produktion (Bühnenbild, Kostüme, Proben etc) durch das französische Theater in Frankreich erfolgt und dieses französische Theater sodann vom österreichischen Vertragspartner unter…
…auch für Regie und Bühnenbild verantwortlich zeichnet, dann sind die auf Grund solcher Mischverträge gezahlten Honorare nach den in Ziffer 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 für Mischverträge aufgestellten Grundsätzen aufzuteilen; der solcherart auf das nichtdarstellende Wirken (Regie und/oder Bühnenbild) entfallende Honoraranteil ist…
…im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland unterhalten wird. Eine 6 Monate übersteigende Anmietung einer inländischen Bühne würde als solche Betriebstätte zu werten sein. Für die Gewinnzuordnung sind die Grundsätze des Artikels 7 des DBA-Deutschland maßgebend; diese sind auf der Grundlage des OECD-Kommentars…