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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1093

§ 68 EStG-Zuschläge auf Grund von Bühnendienstverträgen mit ausländischen Künstlern

geltende FassungEAS-AuskunftK 323/1-IV/4/97vom 16.07.1997

Wortlaut laut Findok

Ausländische Künstler, die bis einschließlich 1993 bei inländischen Theatern als beschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer beschäftigt waren, unterlagen nach § 70 EStG einer mit 20% begrenzten Bruttoabzugsbesteuerung, wobei die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif vorgesehen; nur für jene beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG entfalteten, sonach z.B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu § 70 im Lohnsteuer-Durchführungserlass zum Steuerreformgesetz 1993, AÖFV. Nr. 370/1993). 16. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Künstlerausländische KünstlerKünstlerbesteuerungDienstverträgeDienstverhältnisBruttoabzugssteuerAbzugsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 323/1-IV/4/97
Stammnummer
14378
Gültig
16.07.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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