Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1093
§ 68 EStG-Zuschläge auf Grund von Bühnendienstverträgen mit ausländischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskunftK 323/1-IV/4/97vom 16.07.1997
Wortlaut laut Findok
Ausländische Künstler, die bis
einschließlich 1993 bei inländischen Theatern als beschränkt
steuerpflichtige Dienstnehmer beschäftigt waren, unterlagen nach § 70
EStG einer mit 20% begrenzten Bruttoabzugsbesteuerung, wobei die Sonntags-,
Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG
steuerfrei blieben.
Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der
beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt
aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif
vorgesehen; nur für jene beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer,
die Tätigkeiten im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG entfalteten,
sonach z.B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks
Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen
Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit
wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter
Satz der Erläuterungen zu § 70 im Lohnsteuer-Durchführungserlass
zum Steuerreformgesetz 1993, AÖFV. Nr. 370/1993).
16. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 70 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 68 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 323/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14378
- Gültig
- 16.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF